Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Impfprävention ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht amtlich. Zum 15. März 2022 müssen ausnahmslos alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenhäusern und vielen weiteren Gesundheitseinrichtungen ihren vollständigen Impfnachweis erbracht haben, sonst drohen schwerwiegende Konsequenzen. Bei Beschäftigten ohne Impfnachweis werden das zuständige Gesundheitsamt zunächst ein Betretungsverbot für die betreffende Einrichtung verhängen und die Arbeitgeber eine Freistellung ohne Lohnfortzahlung veranlassen müssen. In letzter Konsequenz sind, sofern der Impfnachweis auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht erbracht wird, auch Kündigungen unausweichlich. Das Gesetz sieht lediglich Ausnahmen in den Fällen vor, in denen eine Impfung aus medizinisch attestierten Gründen nicht möglich ist. Alle Berufsgruppen unterliegen dieser Impfpflicht, unabhängig, ob es sich um patientennahe Tätigkeiten wie Pflege und Medizin, oder um Verwaltung und andere Bereiche im Krankenhaus handelt.

Obwohl in den deutschen Krankenhäusern nach Studien des Robert-Koch-Instituts eine vergleichsweise hohe Impfquote von mehr als 90 Prozent existiert, nimmt die Impfpflicht die Arbeitgeber in die Verantwortung, alles Machbare zu unternehmen, um die bisher noch Unentschlossenen zur Impfung zu bewegen. Intensive und individuelle Aufklärungsgespräche haben sich dabei in der Vergangenheit als äußerst hilfreich erwiesen. Auch niedrigschwellige Impfangebote für diese Personengruppe sollten in den kommenden Wochen von den Krankenhäusern aufrechterhalten werden.

„Es ist unser großes Ziel, möglichst niemanden zu verlieren und mit Hilfe von Aufklärung eine hundertprozentige Impfquote zu erreichen“, erklärte Dr. Gerald Gaß, der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). „Wir appellieren sehr eindringlich an alle bisher noch ungeimpften Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Krankenhäusern, egal welcher Berufsgruppe, ihre bisherige Entscheidung zu überdenken.“

Krankenhäuser und deren Beschäftigte haben neben der besonderen Verantwortung für die Patientinnen und Patienten auch eine Vorbildfunktion für die gesamte Gesellschaft. Denn am Ende geht es bei dem Ziel, eine möglichst flächendeckend hohe Impfquote zu erreichen, darum, die Krankenhäuser und das dortige Personal nicht zu überlasten. Es geht darum, schwere Verläufe nach einer Coronainfektion einzudämmen und damit den vielen tausend Patientinnen und Patienten mit anderen schwerwiegenden Erkrankungen schnelle und bestmögliche Hilfe zu gewähren. „Dass wir aktuell so viele Patientinnen und Patienten auf die Warteliste setzen müssen, bedrückt auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kliniken selbst, denn es ist ihr Anspruch den Patientinnen und Patienten bestmöglich zu helfen. Deshalb unser Appell an die Klinikleitungen, alles zu tun, um bisher noch ungeimpfte Beschäftigte zu überzeugen und gleichzeitig unsere herzliche Bitte an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den kommenden Wochen die Impfangebote anzunehmen“, so Gaß.

Über den Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.914 Krankenhäuser versorgen jährlich 21 Millionen stationäre Patienten und rund 20 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,3 Millionen Mitarbeitern. Bei 97 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.

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