Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat mitgeteilt, wer in der nunmehr fünften Kommission nach § 12 Arbeitnehmer-Entsendegesetz vertreten sein wird.

Mit der Benennung des gemeinsamen Vorschlags von Deutsches Rotes Kreuz (DRK), der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und dem Arbeitgeberverband Pflege e.V. (AGVP) ist ein starkes Bündnis aus Wohlfahrt, kommunalen und privaten Arbeitgebern in der Pflege vertreten.

Herr Christian Reuter, Generalsekretär des DRK und Vorsitzender der Bundestarifgemeinschaft des DRK, ist als ordentliches Mitglied berufen. Herr Niklas Benrath, Hauptgeschäftsführer der VKA, ist sein Stellvertreter in der fünften Pflegekommission. Die fünfte Pflegekommission ist die erste ständige Kommission, die für fünf Jahre berufen ist. Hierzu erklären die Spitzen der Verbände:

Christian Reuter, Generalsekretär des DRK und Vorsitzender der Bundestarifgemeinschaft des DRK:

„Wir sind froh, dass unser gemeinsamer Vorschlag bei der Besetzung der 5. Pflegekommission Berücksichtigung gefunden hat. Wir begrüßen es, dass eine erste Sitzung noch in diesem Jahr stattfinden wird, damit dieses wichtige Thema zeitnah angegangen werden kann. Ich persönlich freue mich auf den Austausch und die Zusammenarbeit in dieser wichtigen Kommission.“

Niklas Benrath, Hauptgeschäftsführer der VKA:

„Durch die Vereinbarungen im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) können die tarifgebundenen kommunalen Arbeitgeber ihren Beschäftigten in der Altenpflege bereits heute attraktive Rahmenbedingungen bieten. Gemeinsam mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) und mit dem Arbeitgeberverband Pflege e.V. (AGVP) vertritt die VKA Arbeitgeber im Bereich der Altenpflege mit insgesamt mehr als 84.000 Beschäftigten. Diese Koalition repräsentiert einen bedeutenden Anteil der in der Altenpflege beschäftigten Menschen und deren Arbeitgeber. Wir stellen uns gerne der gesellschaftlich verantwortungsvollen Aufgabe, die Arbeitsbedingungen in der Altenpflege insgesamt in der Pflegekommission weiterzuentwickeln.“

Thomas Greiner, Präsident des AGVP:

„Gemeinsam mit dem Deutschen Roten Kreuz und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände wollen wir als private Arbeitgeber zeigen, dass Zusammenarbeit und gesunder Wettbewerb die Altenpflege stark machen. Die „Kommission zur Erhöhung der Pflegelöhne“ wird erneut dafür sorgen, den so wichtigen Pflegeberuf attraktiv zu gestalten, um weiterhin Frauen und Männer für diese verantwortungsvolle Aufgabe zu gewinnen.“

Über den Arbeitgeberverband Pflege e.V.

Der Arbeitgeberverband Pflege e.V. (AGVP) ist seit 2009 die politische, wirtschaftliche und tarifliche Interessensvertretung der namhaftesten und umsatzstärksten Unternehmensgruppen der deutschen Pflegewirtschaft. Er tritt für die Geschlossenheit der Branche ein und kooperiert mit den wesentlichen Vertretern der Sozialwirtschaft und branchennahen Unternehmen. Die Mitglieder des Arbeitgeberverbands Pflege setzen sich gemeinschaftlich für eine zukunftsfähige Gestaltung der Altenpflege und für neue Wege bei der Gewinnung von Fach- und Führungskräften ein. Der Arbeitgeberverband Pflege war viele Jahre berufenes Mitglied der Pflege-Mindestlohn-Kommission des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, ist Mitglied der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, der Unternehmerverbände Niedersachsen, der Vereinigung der Bayrischen Wirtschaft und der Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung e.V.

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