Zum heute veröffentlichten 12. Sektorgutachten zum Wettbewerb auf den Postmärkten der Monopolkommission äußert sich der BIEK-Vorsitzende Marten Bosselmann wie folgt: „Wir begrüßen ausdrücklich die wiederholte Forderung der Monopolkommission, das seit 1997 weitgehend unveränderte Postgesetz zu reformieren.

Genauso wie Professor Jürgen Kühling, Vorsitzender der Monopolkommission, sehen wir die ‚kleine‘ Postgesetznovelle aus dem Jahr 2021 als unzureichend. Anstatt den Wettbewerb im Paketmarkt zu stärken, stärkt die Mini-Novelle lediglich ein Unternehmen: die Deutsche Post. Durch die Gesetzesänderung können viel zu hohe Gewinnaufschläge bei den Entgelten für Postdienstleistungen genehmigt werden. Diese liegen deutlich über den bei Wettbewerb üblichen Gewinnaufschlägen. Über die überhöhten Briefporti erhält die Deutsche Post somit eine zusätzliche Gewinnmarge, die sie in den Paketbereich investieren kann, ohne diese Investitionen über die Paketpreise verdienen zu müssen. Anstatt einen fairen Wettbewerb zu fördern, bremst die Gesetzesänderung ihn im Gegenteil aus.

Gemeinsam mit der Monopolkommission appellieren wir deshalb eindringlich an die Bundesregierung: Die große, wettbewerbsfördernde Postgesetznovelle muss schnell kommen, zum Wohle der Verbraucherinnen und Verbraucher und der Innovationskraft der Unternehmen.“

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Der 1982 gegründete Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) ist die politische Interessenvertretung führender Anbieter von Kurier-, Express- und Paketdienstleistungen in Deutschland. In Zusammenarbeit mit ihren Partnern – rund 3.500 kleinen und mittelständischen Logistikunternehmen – bieten die Mitgliedsunternehmen DPD, GLS, GO!, Hermes und UPS ihren Kundinnen und Kunden eine flächendeckende Zustellung von der Hallig bis zur Alm, in der Stadt und auf dem Land. Die gesamte Branche in Deutschland realisiert derzeit jährliche Umsätze in Höhe von 23,5 Milliarden Euro, beschäftigt rund 255.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und befördert mehr als 4,05 Milliarden Sendungen pro Jahr.

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