Wer beispielsweise gerne Obst- und Gemüsesäfte, Energydrinks oder alkoholische Mischgetränke mag, muss – sofern diese Getränke in Einwegplastikflaschen verpackt sind – bald 25 Cent mehr zahlen, denn ab Januar 2022 wird die Pfandpflicht erweitert. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, so bleibt z. B. Milch in PET Flaschen vorerst pfandfrei. Dosen werden nach Auskunft der ARAG Experten hingegen ausnahmslos pfandpflichtig. Beim Getränkepfand gilt für schon im Verkehr befindliche Verpackungen eine Übergangsfrist bis Anfang Juli. Auch leichte Kunststofftragetaschen dürfen mit Beginn nächsten Jahres nicht mehr an Kunden herausgegeben werden.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de
Ansprechpartner:
Jennifer Kallweit
Pressereferetnin
Telefon: +49 (211) 9633115
Fax: +49 (211) 9632220
E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de
Pressereferetnin
Telefon: +49 (211) 9633115
Fax: +49 (211) 9632220
E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de
Weiterführende Links
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.