Arbeitgeber, die gewerbliche Minijobber beschäftigen, müssen ab 2022 deren Steuer-Identifikationsnummer an die Minijob-Zentrale übermitteln. Das gilt unabhängig davon, ob die Steuer pauschal abgeführt oder der Minijobber individuell nach seiner Lohnsteuerklasse besteuert wird. Die Steuer-ID ist eine persönliche Nummer, die aus elf Ziffern besteht und auf der Lohnsteuerbescheinigung oder dem Einkommensteuerbescheid angegeben ist. Die Identifikationsnummer wird nur einmal im Leben vergeben und bleibt dauerhaft gültig. Wer seine ID verlegt, verloren oder vergessen hat, kann sie nach Auskunft der ARAG Experten erneut über das Bundeszentralamt für Steuern online beantragen, was allerdings bis zu zehn Wochen dauern kann.
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