Der Mindestlohn soll insbesondere Arbeitnehmer mit einfacheren Tätigkeiten im Niedriglohnsektor schützen, deren Arbeitsverhältnis nicht in den Geltungsbereich eines Tarifvertrages fällt. Zuletzt lag der Mindestlohn bei 9,60 Euro brutto pro Stunde. Laut der Mindestlohnanpassungsverordnung steigt die Lohnuntergrenze nach Auskunft der ARAG Experten zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro. Zum 1. Juli ist eine weitere Anhebung auf 10,45 Euro vorgesehen. Wichtig für Arbeitgeber, die 450-Euro-Minijobber beschäftigen: Weil der gestiegene Mindestlohn auch für sie gilt, müssen bei ihnen unter Umständen die Arbeitszeiten neu berechnet werden, damit der Verdienst nicht über 450 Euro im Monat steigt.

Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es für spezielle Branchen ebenfalls Lohnuntergrenzen, die von den Tarifvertragsparteien festgelegt werden. Über mehr Geld dürfen sich zum Jahresbeginn 2022 etwa Elektriker freuen: ARAG Experten weisen darauf hin, dass für sie der Branchenmindestlohn von bislang 12,40 auf 12,90 Euro pro Stunde steigt. Auch Dachdecker bekommen einen höheren Stundenlohn. Für ungelernte Beschäftigte gibt es mindestens 13 Euro statt den bisher geltenden 12,60 Euro; Gesellen erhalten 14,50 Euro und damit 40 Cent mehr pro Stunde.

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