„In den innerstädtischen Bereichen von Berlin, Hamburg und München sind Mieter*innen massiv von Verdrängung bedroht – deswegen brauchen die Kommunen unbedingt wieder das Instrument des Vorkaufsrechts“. Das fordern der DMB Mieterverein München, der Mieterverein zu Hamburg und der Berliner Mieterverein in einem gemeinsamen „Offenen Brief“ an die neue Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD).

Die drei größten deutschen Städte Deutschlands sind besonders stark von den immer weiter steigenden Mieten betroffen. Ein wirksames Instrument, das die Kommunen bislang zum Schutz der Mieter*innen vor Verdrängung hatten, ist das Vorkaufsrecht. Dieses Recht konnten Kommunen bislang in Milieuschutzgebieten, also Gebieten städtischer Erhaltungssatzungen, geltend machen. Das Mietshaus ging bei einem Verkauf in das Eigentum der Stadt oder Gemeinde über, außer der Käufer oder die Käuferin unterschrieb eine sogenannte Abwendungserklärung. In ihr versicherte sie oder er beispielsweise, frei gewordene Wohnungen nur mit förderberechtigten Mietparteien zu belegen oder auf viele Jahre auf die Umwandlung in Eigentum zu verzichten. Gab es keine Einigung, kaufte die Stadt das Haus.

Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts kippte aber im November die Ausübung des Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten weitgehend (BVwerG 4 C 1.20). Es zählt laut des Urteils nicht, ob durch den hohen Kaufpreis oder das Versagen der Abwendungsvereinbarung deutlich absehbar ist, dass die Bewohner*innen eines Hauses in Zukunft verdrängt werden könnten. Maßgeblich sei nur, ob das Grundstück zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Ausübung des Vorkaufsrechts entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans oder den Zielen und Zwecken der städtebaulichen Maßnahme bebaut ist und genutzt wird und eine auf ihm errichtete bauliche Anlage keine Missstände oder Mängel aufweist. Die Städte haben außer bei Schrottimmobilien oder massiven Baumängeln im Grunde keine Möglichkeit mehr, das Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten auszuüben.

Die Ausschlussgründe für das Vorkaufsrecht, auf die sich das Bundesverwaltungsgericht nun bezog, haben jedoch nie die Intentionen der sozialen Erhaltungssatzung mitabgebildet. Deshalb muss das Baugesetzbuch so angepasst werden, dass die Städte das Vorkaufsrecht wieder ausüben können. Der Berliner Mieterverein, der Mieterverein zu Hamburg und der DMB Mieterverein München appellieren an Bundesbauministerin Klara Geywitz, die Reform des Baugesetzbuchs sofort anzugehen. „Das Vorkaufsrecht muss sofort wieder rechtssicher gemacht werden. Viele Mieterinnen und Mieter, die darauf hoffen konnten, dass Kommunen ihre Häuser kaufen, bangen derzeit um ihr Zuhause. Helfen Sie diesen Menschen, Frau Geywitz!“, heißt es in dem „Offenen Brief“.

Reiner Wild, Geschäftsführer Berliner Mieterverein e.V.:
„Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts schränkt die Handlungsfähigkeit der Kommunen massiv ein und verunsichert hunderttausende Mieter und Mieterinnen in Berlin. Mehr als 1 Million Menschen leben hier in den rund 70 Milieuschutzgebieten. Der Wohnungs- und Gebäudehandel mit seinen irrsinnigen Preisen verlangt – so die Erfahrung der letzten Jahre – nach baldiger Refinanzierung des eingesetzten Kapitals, leider oft zu Lasten der Mieter*innen. Ein rechtssicheres Vorkaufsrecht zu Preisen unterhalb des Verkehrswertes kann diesen Spekulationsmarathon durchbrechen“. 

Dr. Rolf Bosse, Geschäftsführer Mieterverein zu Hamburg e.V.:
„Ohne ein kommunales Vorkaufsrecht wird Grundstücksspekulation, die die Preise in die Höhe treibt und damit den Mietenanstieg befeuert, Tür und Tor geöffnet. Die neue Bundesregierung unter der Führung der SPD ist in besonderem Maße verpflichtet, dem Einhalt zu gebieten!“

Volker Rastätter, Geschäftsführer DMB Mieterverein München e.V.:
„Wie dringend geboten eine schnelle Wiedereinführung des Vorkaufsrechts ist, sieht man in München daran, dass ganz aktuell fünf Wohnanlagen mit an die 100 Wohnungen nicht geschützt werden können. Der Münchner Stadtrat konnte aufgrund der neuen Rechtslage kein Vorkaufsrecht geltend machen. Das Baugesetzbuch muss dringend geändert werden.“

 

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