Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Die Beschäftigungs- und Anzeigepflicht gilt auch für Unternehmen, die im laufenden Jahr von Kurzarbeit betroffen waren.

Ihre Beschäftigungsdaten müssen diese Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen bis spätestens 31. März 2022 der Agentur für Arbeit anzeigen. Diese Frist kann nicht verlängert werden.

Kommen Arbeitgeber der Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine sogenannte Ausgleichsabgabe zu zahlen. Diese Abgabe wird nicht pauschal erhoben, sondern ist gestaffelt und wird auf Grundlage der jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt.

Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden zur Förderung der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen verwendet. Darunter zählt etwa die Einrichtung eines Arbeitsplatzes oder die Förderung eines schwerbehinderten Menschen mit einem Eingliederungszuschuss.

Fragen zum Anzeigeverfahren werden von Montag bis Freitag zwischen 09:30 Uhr und 11:30 Uhr unter der Telefonnummer 0721 823 7066 für Arbeitgeber aus dem Bezirk der Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt beantwortet.

Kostenlose Software

Am schnellsten geht die Übermittlung der Beschäftigungsdaten, wenn die Anzeige elektronisch erstellt wird. Hierzu kann die kostenfreie Software IW-Elan genutzt werden. Diese steht auf der Homepage www.iw-elan.de unter der Rubrik „Download“ zur Verfügung oder kann als CD-ROM unter der Rubrik „Service“ bestellt werden. Falls eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden muss, kann dies ebenso über die Software berechnet werden.

Ab dem Anzeigejahr 2021 ist die elektronische Anzeige mit IW-Elan noch einfacher: Es ist keine Unterschrift und keine postalische Versendung der „Erklärung zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit“ mehr erforderlich.

Weitere Hinweise und Erläuterungen können über die BA-Seite www.arbeitsagentur.de/unternehmen/personalfragen/schwerbehinderte-menschen abgerufen werden.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Agentur für Arbeit Karlsruhe
Brauerstr. 10
76135 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 8232222
Telefax: +49 (721) 823-2000
http://www.arbeitsagentur.de/

Ansprechpartner:
Benjamin Gondro
Pressesprecher
Telefon: +49 (721) 823-1692
Fax: +49 (721) 823-2001
E-Mail: karlsruhe-rastatt.pressemarketing@arbeitsagentur.d
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel