Um Verbraucher beim Kauf digitaler Produkte besser zu schützen, müssen Hersteller ab 1. Januar 2022 eine regelmäßige Update-Pflicht beispielsweise für Tablets, Apps, Smartphones oder auch vernetzte Haushaltsgeräte gewährleisten. Wer die Einhaltung überwacht oder wie oft Aktualisierungen erfolgen müssen, ist nach Auskunft der ARAG Experten in den neuen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches allerdings nicht eindeutig geregelt. Eine weitere Neuerung für Verbraucher: Bei Kaufverträgen wird die Vermutung, dass ein Mangel der Kaufsache bereits beim Kauf vorlag, von sechs Monaten auf ein Jahr verlängert.
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