Die Initiatoren der Europäischen Bürgerinitiative „Bienen und Bauern retten“ haben am 10. Dezember 2021 mehr als eine halbe Million Unterschriften an das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln übergeben. Dieses wird nun die Gültigkeit der Unterstützungsbekundungen prüfen und an die Europäische Kommission melden.

Die Bürgerinitiative hat allein in Deutschland 587.399 Unterstützungsbekundungen gesammelt. In ganz Europa haben weit mehr als eine Million Menschen das Bündnis zur Rettung der Artenvielfalt und der bäuerlichen Landwirtschaft durch ihre Unterschrift unterstützt.

„Wir wollen den Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide beenden und Bäuerinnen und Bauern bei der Umstellung auf eine umweltfreundliche Landwirtschaft unterstützen“, erklärte Veronika Feicht, Referentin für Agrarpolitik am Umweltinstitut München e.V. anlässlich der offiziellen Übergabe von 24 Kartons mit Unterschriften. Gemeinsam mit anderen Organisationen hat das Institut die Europäische Bürgerinitiative „Bienen und Bauern retten“ (engl.: „Save bees and farmers!“) gegründet.

Mit der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) können EU-Bürgerinnen und -Bürger die Europäische Kommission dazu auffordern, die EU-Gesetzgebung in einem Themenfeld zu überarbeiten. Um eine EBI auf den Weg zu bringen, ist die Beteiligung von mindestens einer Million EU-Bürgerinnen und EU-Bürger mit einem Mindestquorum in mindestens sieben EU-Mitgliedstaaten erforderlich. Diese Voraussetzungen wurden im jüngsten Fall deutlich übertroffen. Das breite Bündnis aus mehr als 250 Organisationen konnte in allen EU-Ländern insgesamt 1.160.065 Unterschriften für die Initiative sammeln. Sollten die nationalen Behörden mindestens eine Million Unterschriften für gültig erklären, gilt die EBI als erfolgreich. Dann müssen die Europäische Kommission und das Europaparlament die Forderungen der Initiative auf die Tagesordnung setzen.

Aufgabe des Bundesverwaltungsamtes (BVA) ist es, die in Deutschland gesammelten Unterstützungsbekundungen auf ihre Gültigkeit zu überprüfen sowie der Initiative und der Europäischen Kommission eine Bescheinigung über die tatsächliche Anzahl auszustellen. Dafür hat das BVA ab Einreichung der Unterschriften drei Monate Zeit. Mit der Prüfung trägt das BVA dazu bei, die Bürgerbeteiligung am europäischen Gesetzgebungsverfahren zu stärken.

Bereits 2007 war mit dem Vertrag von Lissabon die Grundlage dafür geschaffen worden, dass sich Europas Bürger aktiv und direkt an europäischen Gesetzgebungsverfahren beteiligen können. Am 1. April 2012 trat die europaweite Durchführungsverordnung in Kraft, gemeinsam mit einem deutschen Gesetz, das die Aufgabe für das BVA festlegte.

Über Bundesverwaltungsamt

Das BVA arbeitet als administrativer Dienstleister für alle Bundesministerien sowie zahlreiche Behörden und Institutionen. Sein Hauptsitz befindet sich in Köln. Das aktuelle Service-Angebot umfasst mehr als 150 Aufgaben, darunter die Verwaltung von BAföG-Darlehen, Angelegenheiten der Staatsangehörigkeit und der Spätaussiedler, Personaldienstleistungen, Register der Öffentlichen Sicherheit, Ordnungsaufgaben sowie das Münzwesen des Bundes. Weitere Informationen zum Bundesverwaltungsamt erhalten Sie auf der Internetseite www.bundesverwaltungsamt.de.

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