Als Intensiv- und Notfallmediziner sehen wir keine andere Möglichkeit, als sofort bundesweit einheitliche notbremsende Maßnahmen zur größtmöglichen Kontaktbeschränkung zu fordern. Das kann – wenn notwendig – auch ein zeitlich begrenzter Lockdown sein.
Wir brauchen konkrete Maßnahmen, um die aktuelle dramatische pandemische Entwicklung umgehend zu stoppen. Als Grundlage hierfür muss die epidemische Lage nationaler Tragweite als Gesetz reaktiviert werden, um bundeseinheitliche Maßnahmen schnell durchsetzen zu können.
Um unsere Patienten und Mitarbeiter zu schützen und die Kliniken vor dem Kollaps zu bewahren, müssen bzw. muss ebenfalls – insofern medizinisch vertretbar – umgehend
- alle bundesweit nicht dringend medizinisch notwendigen Eingriffe und Behandlungen nicht mehr vorgenommen werden und das Personal in die Intensiv- und Notfallbereiche umgesetzt werden.
- mindestens 1 Million Impfungen und Booster-Impfungen pro Tag verabreicht werden.
- die Impfpflicht für alle Erwachsenen umgesetzt werden, um eine sehr wahrscheinliche fünfte und sechste Welle verhindern zu können.
Hierbei gilt es, aus den Fehlern vorheriger Lockdowns zu lernen und vor allem die vulnerablen Gruppen wie Kinder- und Jugendliche sowie Hochbetagte fest im Blick zu behalten. Schließungen von Kitas und Schulen sollten im Rahmen allgemeiner Maßnahmen weitestgehend vermieden sowie nur angesichts besonders bedrohlicher Infektionslagen vorgenommen werden.
Angesichts der neu festgestellten Omikron-Variante – und in dem Wissen, noch kaum Kenntnisse über diese zu besitzen – gilt es aber mehr denn je, umsichtig und vorausschauend zu handeln.
Wir brauchen eine leistungsstarke Intensiv- und Notfallmedizin zur Bewältigung der Herausforderungen unserer Zeit. Diese können wir aber nur aufrechterhalten, wenn die Politik jetzt umgehend handelt! Hier braucht es konkrete wie auch nachhaltige Maßnahmen.
Die 1977 gegründete Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) ist ein weltweit einzigartiger Zusammenschluss von mehr als 3.500 persönlichen Mitgliedern und 19 Fachgesellschaften aus Anästhesiologie, Chirurgie, Innerer Medizin, Kinder- und Jugendmedizin sowie Neurologie und Neurochirurgie. Ihre fächer- und berufsübergreifende Zusammenarbeit und ihr Wissensaustausch machen im Alltag den Erfolg der Intensiv- und Notfallmedizin aus.
Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953 und ist damit ein nicht-wirtschaftlicher Verein gemäß § 21 ff BGB.
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