Ob Rasierapparat, Handy oder Toaster – Supermärkte, Discounter und andere Lebensmitteleinzelhändler mit einer Gesamtverkaufsfläche von mehr als 800 m² müssen spätestens ab Sommer 2022 Elektroaltgeräte zurücknehmen. Bei kleinen Geräten, wie beispielsweise einer Taschenlampe, gilt die Rücknahmepflicht nach Auskunft der ARAG Experten unabhängig vom Neukauf eines Produktes, größere Altgeräte müssen dagegen nur zurückgenommen werden, wenn ein entsprechender neuer Artikel gekauft wird. In Kraft tritt diese Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes bereits am 1. Januar. Ziel ist es, die Recyclingrate bei elektronischen Geräten zu verbessern, da noch zu viele Altgeräte vergessen in Schubladen lagern, im Restmüll enden oder gar illegal vermarktet werden. So werden Schadstoffe nicht verlässlich ausgeschleust und wertvolle Rohstoffe können nicht zurückgewonnen werden. Für den stationären Handel und Online-Händler gilt die Rücknahmepflicht von Elektroaltgeräten bereits seit 2016.
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