„Mit dem gegenwärtigen Rechtsrahmen können wir die dringend notwendige Verkehrswende nicht erreichen. Im Koalitionsvertrag gibt es durchaus positive Ansätze für den Verkehrsbereich. So soll etwa die Verkehrsleistung im Schienenverkehr verdoppelt und es sollen mehr Güter auf die Schiene gebracht werden. An die Stelle der bisherigen Bundesverkehrswegplanung tritt erstmals für den Planungshorizont 2040 ein reformierter „Bundesverkehrswege- und Mobilitätsplan“, sodass künftig übergeordnete Ziele wie Verkehrssicherheit und Klimaschutz darin verankert werden können. Damit diese Ziele auch wirksam umgesetzt werden, braucht es ein Bundesmobilitätsgesetz“, so Kerstin Haarmann, VCD-Bundesvorsitzende. Über das Konzept und die Vorteile eines solchen Gesetzes diskutiert Dr. Jan Werner, Verkehrsexperte und Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats des VCD, mit folgenden Vertreter*innen der Ampelkoalition:
- Detlef Müller, MdB, SPD, Lokomotivführer, Mitglied des Verkehrsausschusses
- Susanne Menge, MdB, Grüne, Sprecherin des Bundesarbeitskreises Mobilität
- Bernd Reuther, MdB, FDP, Mitglied im Verkehrsausschuss und Vorsitzender der AG Verkehr der FDP-Bundestagsfraktion
Es gibt ein Bundesfernstraßengesetz, ein Bundeswasserstraßengesetz und ein Eisenbahngesetz Was es nicht gibt: einen bundesweiten und verkehrsträgerübergreifenden Rechtsrahmen für den Verkehr. Ein Bundesmobilitätsgesetz würde einen solchen Rahmen bieten, der außerdem die Ausrichtung an ökologischen und gemeinwohlorientierten Kriterien ermöglicht. Die heutige Verkehrsplanung basiert auf der Fortschreibung von historischen Trends und Engpassanalysen. Dadurch wird der Status Quo auf der Straße zementiert und jeder Fortschritt behindert. So ist es bislang nahezu unmöglich, auf eine festgestellte Überlastung einer Autobahn mit einem Ausbau der Schiene, des ÖPNV oder der Radinfrastruktur zu reagieren. Anforderungen z.B. aus dem Klimaschutzgesetz fließen bislang nicht in den Bundesverkehrswegeplan ein (Bundesverkehrswegeplan 2030, S. 24) und damit auch nicht in die auf dessen Grundlage vom Bundestag beschlossenen Ausbau- und Haushaltsgesetze.
„Die anvisierte Emissionsreduzierung im Verkehrsbereich bis 2030 um 42% ist sehr ambitioniert. Um überhaupt eine Chance zu haben, diese zu erreichen, braucht es die richtigen rechtlichen Rahmenbedingungen und eine fahrleistungsbezogene Pkw-Maut, die den Umstieg auf umweltfreundliche Alternativen anreizt und eine solide Finanzierung gewährleistet”, kommentiert Dr. Jörg Lange in Bezug auf die Klimawirkung. Die Position von “Klimaschutz im Bundestag” zum Bundesmobilitätsgesetz ist in diesem Papier zusammengefasst.
Ablauf der Veranstaltung:
18:15 Uhr
Begrüßung durch Kerstin Haarmann, VCD-Bundesvorsitzende; Einführung und Moderation Dr. Jörg Lange, CO2 Abgabe e.V.
18:30 Uhr
Impulsreferat Dr. Jan Werner
18:45 Uhr
Podiumsdiskussion mit Vertreter*innen der Parteien der Ampelkoalition
Detlef Müller, SPD, Mitglied des Verkehrsausschusses
Susanne Menge, Grüne, Sprecherin des Bundesarbeitskreises Mobilität
Bernd Reuther, FDP, Mitglied im Verkehrsausschuss und Vorsitzender der AG Verkehr der FDP-Bundestagsfraktion
19:20 Uhr
Publikumsfragen
Für die Teilnahme an der Veranstaltung ist eine Anmeldung unter diesem Link erforderlich. Die Veranstaltung richtet sich an Vertreter*innen der Politik und Verkehrsexpert*innen, steht aber auch interessierten Bürger*innen offen.
Klimaschutz im Bundestag e.V. (KiB)
Alfred-Döblin-Platz 1
79100 Freiburg
Telefon: +49 (761) 45893277
Telefax: +49 (761) 59479250
http://klimaschutz-im-bundestag.de
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Verein für eine nationale CO2 Abgabe e.V.
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Fax: +49 (761) 59479250
E-Mail: info@co2abgabe.de