Der Richtlinienvorschlag der Kommission gibt leider eine europäische Einheitslösung für die vertragliche Einstufung von Plattformtätigen vor, obwohl sich die Rechtssysteme der Mitgliedstaaten deutlich unterscheiden. Es werden unzureichend definierte Kriterien vorgeschlagen, um alle Plattformtätigen per EU-Gesetz zu traditionellen Arbeitnehmern zu machen. Der Vorschlag greift damit erheblich in das nationale Arbeitsrecht ein. Die Beweislastumkehr zulasten der Plattformunternehmen widerspricht der Darlegungs- und Beweislast im deutschen Prozessrecht.

Überall dort, wo Plattformarbeit in den Mitgliedstaaten eine Herausforderung im Zusammenhang mit den Arbeitsbedingungen und dem Sozialschutz darstellt, müssen mögliche Probleme national angegangen werden. Dahinter stehen wir als Arbeitgeber. Wir lehnen einen Unterbietungswettbewerb auf dem Arbeitsmarkt ab. Anstatt eines weiteren Harmonisierungsvorstoßes in der europäischen Sozialpolitik hätten wir uns mehr Vertrauen in nationale Lösungen gewünscht.

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