„Die teuren Reformgesetze der vergangenen Legislaturperiode und die Corona-Pandemie waren eine herausfordernde Kombination für die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung“, sagt Monika Lersmacher, alternierende Vorsitzende des Verwaltungsrats der AOK Baden-Württemberg auf Versichertenseite. „Das Jahr 2021 geht deshalb auch für die AOK Baden-Württemberg mit einer äußerst angespannten Situation zu Ende. Wir werden uns weiterhin auf Qualität und Stabilität in der Versorgung unserer Versicherten konzentrieren, müssen dafür aber das Beitragssatzniveau für 2022 moderat anheben.“ In seiner Sitzung vom 17. Dezember hat der Verwaltungsrat den kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz der Südwestkasse um 0,2 Prozent auf 1,3 Prozent hochgesetzt. Vorstandsvorsitzender Johannes Bauernfeind kommentiert dazu: „Die Gesetzesflut der vergangenen Legislaturperiode hat die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung mit massiven Mehrausgaben belastet, ohne dass daraus bessere Versorgungsangebote für die Versicherten erwachsen wären. Nur zwei Beispiele: Das Terminservice- und Versorgungsgesetz bedeutete für uns das vierte Jahr in Folge Zusatzkosten in Höhe von 100 Millionen Euro, und mit einem nahezu dreistelligen Millionenbetrag machte sich das Pflegepersonalstärkungsgesetz bemerkbar. Hinzu kommt die Corona-Pandemie: Allein für die stationäre Behandlung von Corona-Erkrankten haben wir bis zum Juni 2021 bereits 445 Millionen Euro ausgegeben. Was uns die starke vierte Welle im zweiten Halbjahr 2021 bislang gekostet hat, ist dabei noch gar nicht erfasst.“

Trotzdem gehe die AOK Baden-Württemberg mit dem Zusatzbeitragssatz für 2022 nicht über den vom Bundesgesundheitsministerium festgelegten Durchschnittswert hinaus. „Wir brauchen aber entlastende Rahmenbedingungen, um unseren Zusatzbeitragssatz langfristig wieder stabilisieren zu können. Auf dem Feld der Gesundheitspolitik gibt es viele Bereiche, in denen die neue Bundesregierung strukturelle Veränderungen angehen sollte“, so Bauernfeind.

Der Beitragssatz für Versicherte setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent und dem Zusatzbeitragssatz zusammen, den jede Krankenkasse individuell beschließt, um damit auf ihre aktuelle finanzielle Situation zu reagieren. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wird jedes Jahr vom Bundesgesundheitsministerium festgelegt. Für 2022 beträgt dieser 1,3 Prozent. An einer Anpassung des Zusatzbeitragssatzes der AOK Baden-Württemberg auf diesen Durchschnittswert führt in diesem Jahr kein Weg vorbei, führt Monika Lersmacher aus. Sie macht nicht zuletzt das Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsvorsorge und Pflege (GPVG) verantwortlich für diese Situation: „Die alte Bundesregierung hat das GPVG zum Januar 2021 in Kraft gesetzt. Mit ihm hat sie die Finanzreserven der Krankenkassen einmalig abgeschmolzen, was einen massiven Einschnitt auch in unsere Finanzautonomie bedeutete. Allein die AOK Baden-Württemberg wurde dadurch mit mehr als 600 Millionen Euro belastet.“

„Unsere Erwartungen an den neuen Bundesgesundheitsminister richten sich zunächst vor allem auf die Überwindung der Pandemie“, kommentiert der alternierende Vorsitzende des Verwaltungsrats der AOK Baden-Württemberg auf Arbeitgeberseite, Peer-Michael Dick, die Ernennung von Karl Lauterbach zum Gesundheitsminister. „Karl Lauterbach bringt die wissenschaftliche Expertise in die neue Verantwortung mit, die wir jetzt brauchen. Die Überwindung der Pandemie allein wird die kritische Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung nicht auflösen. Der neue Gesundheitsminister wird seine langjährige gesundheitspolitische Erfahrung auch jenseits der Maßnahmen gegen Covid-19 einsetzen können, um das Gesundheitswesen langfristig wieder auf finanziell stabile Füße zu stellen.“ AOK-Chef Bauernfeind ergänzt: „Wir erwarten, dass die Gesundheitspolitik mit der neuen Bundesregierung solider gestaltet und damit für alle wieder zuverlässiger wird. Wir freuen uns auf den Austausch mit Prof. Karl Lauterbach, der hoffentlich zügig die notwendigen strukturellen Verbesserungen auf Themenfeldern wie Krankenhausfinanzierung, Arzneimittelausgaben und Finanzlage der Gesetzlichen Krankenversicherung angehen wird, die uns für die Zukunft wieder eine Stabilisierung unseres Beitragssatzes ermöglichen.“

Johannes Bauernfeind erklärt zudem, es sei eine Selbstverständlichkeit, dass die AOK Baden-Württemberg weiterhin verantwortungsvoll für ihre Versicherten wirtschaften werde. Die Versicherten könnten dabei ihrerseits mit dazu beitragen, die kostenintensiven Behandlungen von Corona-Infektionen niedrig zu halten und damit vermeidbare Kostensteigerungen zu verhindern: „Wer sich gegen Covid-19 impfen lässt, schützt sich selbst und seine Mitmenschen und wirkt außerdem behandlungsintensiven Krankenhausaufenthalten als Folge einer Infektion entgegen. Impfungen sind gesellschaftlich und im Interesse der Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung eine Gemeinschaftsaufgabe, der sich niemand mehr entziehen darf.“

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