Die IHK Saarland spricht sich nachdrücklich dafür aus, dem Modell Schleswig-Holsteins zu folgen und Erleichterungen für den saarländischen Einzelhandel bei den 2G-Kontrollen umzusetzen. Dort müssen Einzelhändler vor Ort nicht systematisch und an allen Eingängen den 2G-Nachweis eines jeden Kunden überprüfen, es reichen Stichprobenkontrollen. Mittlerweile hat auch Rheinland-Pfalz beschlossen, im stationären Einzelhandel auf stichprobenartige Kontrollen zu setzen – weitere Bundesländer dürften sich anschließen. „Im Saarland muss die Landesregierung jetzt rasch nachbessern. Nicht nur, weil der Kontrollaufwand bei vielen Händlern ansonsten unverhältnismäßig groß ist. Sondern auch im Sinne fairer Wettbewerbsbedingungen gegenüber den Unternehmen im Nachbarland“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Frank Thomé.

Ausnahmen von der Testpflicht zügig umsetzen

Die IHK appelliert zudem an die Landesregierung, die von Ministerpräsident Tobias Hans angekündigten Ausnahmen von der Testpflicht für Personen mit „Booster-Impfung“ oder aktueller vollständiger Impfung zügig umzusetzen. Thomé: „Erste Erfahrungen zeigen, dass die Testpflicht für Geimpfte erhebliche Frequenz- und Umsatzeinbußen nach sich zieht, insbesondere in der Gastronomie und im Bereich der körpernahen Dienstleistungen. Die noch immer nicht ausreichende Testinfrastruktur verstärkt diesen Effekt noch. Lange Wartezeiten in den Testzentren drücken empfindlich auf die Testbereitschaft und damit auf die Konsumlaune. Diese Barrieren müssen schnell beseitigt werden – unsere Unternehmen sind mehr denn je auf das Weihnachtsgeschäft angewiesen“.

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