Noch bis 2031 wird das Rentenalter jährlich angehoben, bis die reguläre Altersgrenze von 67 Jahren erreicht ist. Sie gilt dann für alle Versicherten ab Geburtsjahrgang 1964. Wer die Rente für langjährig Versicherte ab 63 und nach einer Wartezeit von 35 Jahren in Anspruch nehmen möchte, muss jetzt für einen Monat mehr Abschlag in Kauf nehmen – das sind 0,3 Prozent. Und die beliebte abschlagsfreie „Rente mit 63“ mit einer Wartezeit von 45 Jahren kommt erst zwei Monate später: Für 1958 Geborene liegt das Renteneintrittsalter damit bei 64 Jahren.
Weitere Informationen – auch zur Altersgrenze der Rente für schwerbehinderte Menschen – gibt es auf www.deutsche-rentenversicherung.de oder am kostenfreien Servicetelefon unter 0800 1000 4800.
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