Stärker denn je ist in den Abschlussdokumenten des COP 26 in Glasgow formuliert, dass das 1,5-Grad-Limit schnelleres und entschiedeneres Handeln erfordert. Betrachtet man allerdings die langfristigen Absichtsbekundungen aller Länder und unterstellt, dass diese sofort mit der Umsetzung anfangen, kommt man im besten Fall auf eine Erhöhung der globalen Durchschnittstemperatur um 1,8 Grad. Eine Initiative zum Schutz der Wälder, mehrere Absichtserklärungen zum Thema Kohle sowie die Entscheidung mehrerer Länder, keine fossilen Energien mehr im Ausland zu fördern – das sind die unverbindlichen Initiativen der Abschlusserklärung. Für den Bausektor und seine Potenziale zur Treibhausgasminderung sind leider keine vergleichbaren Initiativen entstanden.

Der Bausektor spielt bei der Energiewende jedoch eine Schlüsselrolle, denn er ist weltweit für fast 40 % der CO2 Emissionen verantwortlich. Deshalb ist es umso wichtiger, dass die Bauministerinnen und Bauminister der Länder in der Bauministerkonferenz am 18./19.11.2021 einen Plan zur Umsetzung der Vereinbarungen des Glasgow Klima Pakt aufstellen.

„Wir brauchen dringend eine Änderung der Musterbauordnung in eine Umbauordnung. Gemeinsam mit den Kommunen müssen wir endlich eine Umbaukultur erarbeiten und bauordnungsrechtliche Hürden beseitigen,“ fordert Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer. „Und so, wie wir den Gebäudebestand vorrangig nutzen können, um den heutigen Bauaufgaben gerecht zu werden, so muss auch jedes neu verbaute Material letztendlich wieder in den Kreislauf zurückgeführt werden können, um daraus Neues entstehen zu lassen. Der Schlüssel auf dem Weg zu einem CO2-neutralen Gebäudebestand liegt eindeutig darin, die in den Baumaterialien gebundene Energie sowohl im Neubau als insbesondere im Bestand von Beginn an als Ressource zu planen. Energieeinsparung insbesondere auf Basis kunststoffbasierter Dämmmaterialien sind nicht die Lösung. Das Prinzip Cradle to cradle muss auch hier das Ziel sein.“

Der Glasgow Klima Pakt stärkt die Bedeutung von Ökosystem und Biodiversität. „Als Architektinnen, Innenarchitekten, Landschaftsarchitektinnen und Stadtplaner sehen wir es als unsere Verpflichtung, diese Maßgaben in der geplanten und gebauten Umwelt umzusetzen. Starkwetterereignisse zeigen uns, wie fatal sich die weitreichende Versiegelung der Flächen in unseren Städten auswirkt. Dächer und Freiflächen müssen also mit mehr Grünflächen versehen werden und als Wasserspeicher genutzt werden. Dies hilft, Hitzeinseln in Städten zu vermeiden und die Aufenthaltsqualität für die Menschen zu verbessern,“ betont Andrea Gebhard.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesarchitektenkammer – BAK- Bundesgemeinschaft der Architektenkammern, Körperschaften des Öffentlichen Rechts e.V.
Askanischer Platz 4
10963 Berlin
Telefon: +49 (30) 263944-0
Telefax: +49 (30) 263944-90
http://www.bak.de

Ansprechpartner:
Cathrin Urbanek
Referatsleiterin Medien und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (30) 263944-40
E-Mail: urbanek@bak.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel