Ob während der Schulzeit, im Studium oder als Übergangsbeschäftigung: Ein Minijob ist beliebt. Er bietet die Chance, sich etwas mehr zu leisten und erhöht sogar die spätere Rente. Um wieviel, hängt davon ab, ob die Minijobbenden eigene Rentenversicherungsbeiträge zahlen. Das teilte die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover jetzt mit.

Arbeitgeber zahlen für ihre Minijobber 15 Prozent des Gehalts als Sozialversicherungsbeitrag an die Rentenversicherung. Wer sich dafür entscheidet, dies auf den vollen Beitrag von 18,6 Prozent zu erhöhen, zahlt die fehlenden 3,6 Prozent aus eigenem Verdienst. Für ein Jahr Minijob mit monatlich 450 Euro auf der Gehaltsabrechnung gibt es so später jeden Monat 4,44 Euro mehr Rente. Ohne Eigenanteil wären dies nur 3,58 Euro.

Weitere Informationen gibt es in der Broschüre „Minijob: Niedrige Beiträge – voller Schutz“ und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de.

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