Wer seine Nachbarn durch beharrliche Bedrohungen mit der Verletzung ihrer Gesundheit oder gar ihres Lebens zum Wegzug veranlasst, kann zum Ersatz der durch den Umzug entstehenden Schäden verpflichtet sein. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten das Oberlandesgericht Karlsruhe jetzt entschieden. Der ehemalige Nachbar des Ehepaares wurde zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von über 44.000 Euro verurteilt (Az.: 10 U 6/20).

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