Nur noch wenige Wochen bis Weihnachten: Wer zu den Festtagen seinen Liebsten Geschenke und Weihnachtsleckereien zukommen lassen möchte, ist mit einem Paketdienst gut bedient. Die Unternehmen stellen die Sendungen schnell und zuverlässig zu. Aber auch die Versenderinnen und Versender können dazu beitragen, dass ihre Geschenke pünktlich und heil unter dem Weihnachtsbaum landen:

  • Da das Sendungsvolumen zur Weihnachtszeit besonders hoch ist, ist man auf der sicheren Seite, wenn man die Pakete einen bis zwei Tage früher als gewöhnlich losschickt. Pakete ohne Express-Option sollten je nach Paketdienstleister bis zum 20. Dezember bzw. 21. Dezember, 12 Uhr, aufgegeben werden, um innerhalb von Deutschland bis Heiligabend zugestellt zu werden. Als Express-Sendung kann ein Paket teilweise auch noch am 23. Dezember aufgegeben werden. Standard-Sendungen haben zwar eine Regelaufzeit von 1-2 Werktagen innerhalb Deutschlands – aufgrund der hohen Paketmengen vor den Festtagen, eventuellen Schneestürmen oder Staus kann diese aber nicht immer eingehalten werden. Wer in der Vorweihnachtszeit ganz sicher gehen möchte, sollte sein Paket möglichst frühzeitig (bis Mitte Dezember) aufgeben oder eine Express-Option mit definiertem Zeitfenster wählen. Für den internationalen Versand von Paketen in EU-Länder liegt der Stichtag je nach Zielland und Paketdienstleister zwischen dem 14. und dem 21. Dezember. Zu den genauen Fristen kann man sich auf den Websites der Paketdienstleister informieren.
  • Die Zusteller behandeln die Sendungen mit größter Sorgfalt, trotzdem sollte auf eine stabile Verpackung geachtet werden, die das Gewicht und die Empfindlichkeit des Inhalts berücksichtigt. Zerbrechliche Geschenke, wie Schokoweihnachtsmänner oder Weihnachtsbaumschmuck, sollten mit Luftkissenmaterial eingewickelt werden. Ein Warnhinweis wie „Vorsicht zerbrechlich“ reicht leider nicht aus, da das Paket immer mit anderen, teils sehr schweren Paketen unterwegs ist.
  • Der Versandkarton sollte intakte und nutzbare Laschen und auch sonst keine Schäden haben. Bei gebrauchten Kartons sollten alle Aufkleber, schon vorhandene Barcodes und andere missverständliche Angaben entfernt werden. Die Adressen der Empfängerin oder des Empfängers und der Versenderin oder des Versenders sollten eindeutig auf dem Karton vermerkt sein. Kleine Pakete schützt ein größerer Umkarton; der Leerraum kann mit Zeitungspapier so ausgepolstert werden, dass der Inhalt nicht wackelt. Den Versandkarton bitte nicht mit Geschenkpapier, Schleifen oder Paketschnur schmücken, da sich diese in den automatischen Paketsortieranlagen verfangen können. Weitere Informationen zur Verpackung und Kennzeichnung finden sich auf den Websites der Paketdienstleister.

Mit einem gut verpackten und rechtzeitig abgeschickten Paket steht einer gelungenen Weihnachtsüberraschung nichts mehr im Wege. Der Bundesverband Paket und Expresslogistik und seine Mitglieder wünschen eine schöne Weihnachtszeit!

Über BPEX – Bundesverband Paket- und Expresslogistik e. V.

Der 1982 gegründete Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) ist die politische Interessenvertretung führender Anbieter von Kurier-, Express- und Paketdienstleistungen in Deutschland. In Zusammenarbeit mit ihren Partnern – rund 3.500 kleinen und mittelständischen Logistikunternehmen – bieten die Mitgliedsunternehmen DPD, GLS, GO!, Hermes und UPS ihren Kundinnen und Kunden eine flächendeckende Zustellung von der Hallig bis zur Alm, in der Stadt und auf dem Land. Die gesamte Branche in Deutschland realisiert derzeit jährliche Umsätze in Höhe von 23,5 Milliarden Euro, beschäftigt rund 255.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und befördert mehr als 4,05 Milliarden Sendungen pro Jahr.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

BPEX – Bundesverband Paket- und Expresslogistik e. V.
Dorotheenstraße 33
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 2061786
Telefax: +49 (30) 20617888
http://www.bpex-ev.de

Ansprechpartner:
Elena Marcus-Engelhardt
Leiterin Kommunikation und Politik
Telefon: +49 (30) 20617870
E-Mail: elena.marcus-engelhardt@biek.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel