Ab Montag, den 22. November 2021, gilt für den Zutritt zum Gelände von Schloss Drachenburg für Besucher und Besucherinnen ab dem 18. Lebensjahr aufgrund der Coronapandemie die 2G-Regel (vollständig geimpft oder genesen).
Ausnahmen von der 2G-Regel gelten für Kinder bis zum 12. Lebensjahr aufgrund der Schultestungen. Jugendliche von 12 bis 18 Jahren, die weder geimpft noch genesen sind, benötigen zum Besuch von Schloss Drachenburg einen Test, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
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Schloss Drachenburg gGmbH
Drachenfelsstraße 118
53639 Königswinter
Telefon: +49 (2223) 90197-0
Telefax: +49 (2223) 90197-8
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