Online-Glücksspiel war in Deutschland bis zum 1. Juli 2021 bis auf wenige Ausnahmen verboten. Laut Glücksspielstaatsvertrag umfasst das Verbot auch das Angebot von Online-Glücksspielen. Viele Anbieter wollten sich den lukrativen Markt Deutschland aber nicht entgehen lassen. Die Betreiber mit Firmensitz in Malta, Gibraltar oder im Falle der White Star B.V. auf der niederländischen Karibikinsel Curacao haben trotz des Verbots Glücksspiele im Internet angeboten. „Mit deutschsprachigen Webseiten wurde der Zugang zu den Online-Casinos auch Spielern mit Wohnsitz in Deutschland leicht gemacht. Da die Anbieter gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, müssen sie den Spielern ihre Verluste ersetzen“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.
So war es auch in dem Fall vor dem LG Neubrandenburg. Der Spieler hatte von seinem Wohnsitz in Deutschland aus am Glücksspiel im Online-Casino „CasinoDays“ teilgenommen, das von der White Star B.V. in Internet angeboten wird. Im Lauf der Zeit türmten sich seine Verluste auf knapp 14.000 Euro auf.
„Das Geld haben wir zurückverlangt. Da die White Star B.V. mit ihrem Angebot gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen hat, waren die Spielverträge zwischen ihr und unserem Mandanten nichtig. Die Gesellschaft hat die Spieleinsätze damit ohne rechtlichen Grund erhalten und muss den Verlust erstatten“, so Rechtsanwalt Cocron.
Das LG Neubrandenburg ist der Argumentation gefolgt. Der Kläger hat somit Anspruch auf Erstattung seiner Verluste.
Die Regelungen zum Online-Glücksspiel in Deutschland wurden zum 1. Juli 2021 zwar gelockert. Die Änderungen gelten jedoch nicht rückwirkend. „Es bestehen daher gute Chancen, verlorenes Geld zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron. Zudem gelten nach wie strenge Regeln für das Online-Glücksspiel in Deutschland. Nur wer die strengen Vorgaben einhält und eine entsprechende Lizenz hat, darf in Deutschland Glücksspiele im Internet anbieten.
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