• Für den Fall von Unfall oder Krankheit ist es wichtig, mit einer Patientenverfügung Vorsorge zu treffen
  • Die Verbraucherzentralen stellen ab sofort ein neues Online-Tool zur Verfügung, mit dem Verbraucherinnen und Verbraucher ihre individuelle Patientenverfügung zusammenstellen können
  • Nur eine ausgedruckte und unterschriebene Patientenverfügung hat im Falle eines Falles Gültigkeit

Schnell und bequem von zu Hause aus eine auf die persönlichen Bedürfnisse abgestimmte Patientenverfügung zu erstellen – das geht ab sofort mit „Selbstbestimmt – die Online-Patientenverfügung der Verbraucherzentralen“. Dieser neue Online-Service der Verbraucherzentralen ist kostenfrei über https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/patientenverfuegung-online erreichbar. Grundlage sind die Textbausteine für eine schriftliche Patientenverfügung, die das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz entwickelt hat und als PDF-Dokument zur Verfügung stellt.

Aus diesen Textbausteinen lassen sich mit Hilfe des neuen Online-Services der Verbraucherzentralen nun Schritt für Schritt die individuell passenden Kombinationen der Textbausteine zusammenstellen.

Erklärtexte und Hinweise helfen dabei, die Tragweite der eigenen Entscheidung zu verstehen. Wer ergänzende Beratung benötigt, kann die Erstellung seiner Online-Patientenverfügung jederzeit unterbrechen und innerhalb von drei Monaten fortsetzen. Nach Ablauf von drei Monaten werden die eingegebenen Daten automatisch gelöscht.

Am Ende erhalten die Nutzerinnen und Nutzer eine auf sie abgestimmte, individualisierte Patientenverfügung. Damit die so erstellte Online-Patientenverfügung gültig ist, muss sie ausgedruckt und unterschrieben werden.

Prof. Dr. Christian Kastrop, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, erklärt: „Sich rechtzeitig über den Fall der Fälle Gedanken zu machen und dafür gewappnet zu sein, halte ich für wichtig – damit in kritischen gesundheitlichen oder lebensbedrohlichen Situationen im Krankenhaus alles nach den eigenen Wünschen abläuft. Eine große Hilfe dabei kann das neue Online-Tool der Verbraucherzentralen sein, mit dem unkompliziert und kostenlos auf die persönlichen Bedürfnisse abgestimmte Patientenverfügungen erstellt werden können.“

„In unseren Beratungen und Vorträgen stellen wir immer wieder fest, dass es zur Patientenverfügung einen großen Aufklärungsbedarf gibt. Mit ‚Selbstbestimmt – der Online-Patientenverfügung der Verbraucherzentralen‘ helfen wir Verbraucherinnen und Verbrauchern, ihren Wunsch nach einer Patientenverfügung tatsächlich umzusetzen“, sagt Julia Gerhards, Referentin Verbraucherrecht und Datenschutz der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Zuletzt hatten die Verbraucherzentralen im Rahmen der Woche der Vorsorge vom 20. bis 24. September 2021 über 1.900 Menschen mit Online-Vorträgen zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und digitalen Nachlass informiert.

Über den Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ist eine anbieterunabhängige, überwiegend öffentlich finanzierte, gemeinnützige Organisation. Seit 60 Jahren informiert, berät und unterstützt sie Verbraucherinnen und Verbraucher in Fragen des privaten Konsums und vertritt Verbraucherinteressen bei Politik, Unternehmen und Verbänden. Die Verbraucherzentrale hat 20 Mitgliedsverbände und rund 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Vorstand ist Ulrike von der Lühe.

Arbeitsschwerpunkte sind Digitales und Verbraucherrecht, Versicherungen und Finanzdienstleistungen, Energie und Bauen, Lebensmittel und Ernährung sowie Gesundheit und Pflege. Anlaufstellen für persönliche Beratung sind sechs Beratungsstellen und acht Stützpunkte in Rheinland-Pfalz. Ratsuchende können sich auch telefonisch oder per E-Mail beraten lassen. Unter www.verbraucherzentrale-rlp.de bietet die Verbraucherzentrale vielfältige Informationen und Musterbriefe. Sie meldet sich auch auf Facebook und Twitter zu Wort.

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