Lärmschwerhörigkeit steht seit Jahrzehnten an der Spitze der anerkannten Berufskrankheiten in Deutschland. Um Gefährdungen durch Lärmeinwirkung an der Quelle zu mindern, sollen Arbeitgeber bevorzugt leise Maschinen auswählen. Zur Unterstützung bei der Ermittlung belastbarer Geräuschemissionsangaben, befasst sich die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) mit der praxisorientierten Vereinfachung der Emissionsmessverfahren für Maschinen. Der jetzt veröffentlichte Bericht der BAuA „Practice-oriented simplification of noise emission measurement methods, subproject 2: Practical adaptation of the sound intensity measurement method“ stellt ein vereinfachtes Schallintensitäts-Messverfahren vor, um praxisnah den Schallleistungspegel von Maschinen und Geräten zu ermitteln.  

Nur etwa jede fünfte Bedienungsanleitung von Maschinen, die 2012 in der NOMAD-Studie untersucht wurden, enthielt alle nach europäischen Richtlinien erforderlichen Geräuschemissionsangaben. Als mögliche Ursache wurde unter anderem die Komplexität der Messverfahren gesehen, mit denen die Geräuschemissionswerte nach Norm gemessen werden. Zwar eignet sich das Schallintensitätsmessverfahren nach der Normenreihe DIN EN ISO 9614 hervorragend, um die Schallleistung von Maschinen auch innerhalb der betrieblichen Umgebung zu ermitteln, allerdings entsprechen diese Normen nicht mehr dem Stand der Technik. Zudem setzen sie voraus, dass komplizierte Berechnungen durchgeführt und Feldindikatoren überprüft werden müssen. Schlimmstenfalls kann es vorkommen, dass trotz umfangreicher Messungen kein Ergebnis ermittelt werden kann. Das Forschungsprojekt, das die Physikalisch-Technische Bundesanstalt im Auftrag der BAuA durchführte, zielte darauf ab, die moderne Schallintensitätsmethode praxisorientiert zu vereinfachen.  

Die Ergebnisse des Projekts zeigen, dass zwei der derzeit drei in den Normen der ISO 9614er-Reihe festgeschriebenen Feldindikatoren nicht benötigt werden, um die Gültigkeit und Genauigkeit der Messergebnisse einschätzen zu können. Zudem wurde das Verfahren so angepasst, dass sich zumindest immer eine obere Grenze für den A-bewerteten Schallleistungspegel ermitteln lässt. Darüber hinaus wurden die Vorgaben zur Erhöhung der Anzahl der Messpunkte beim Verfahren mit diskreten Messpunkten überarbeitet. Hierzu wurde nachgewiesen, dass nur ein schwacher Zusammenhang mit der erzielten Genauigkeit besteht und damit in der Praxis der Aufwand bei den bisherigen Vorgaben in keinem Verhältnis zum erzielten Ergebnis steht. Stattdessen wird nun ein vereinfachtes Kriterium von einem Messpunkt pro Quadratmeter Hüllfläche vorgeschlagen.  

Darüber hinaus wurden Entwürfe für ein Normungsprojekt erstellt, um das Schallintensitätsmessverfahren zu überarbeiten und seine Praxistauglichkeit zu verbessern. Zusätzlich wird vorgeschlagen, die unterschiedlichen Genauigkeitsklassen in je einer Norm für Messungen an diskreten Punkten und einer für Messungen nach dem Scanning-Verfahren (bisher zwei Normen) abzudecken.  

„Practice-oriented simplification of noise emission measurement methods, subproject 2: Practical adaptation of the sound intensity measurement method“; Dr. Spyros Brezas, Dr. Fabian Heisterkamp, Dr. Volker Wittstock; Dortmund; Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2021; 262 Seiten; DOI: 10.21934/baua:report20210914. Den Bericht gibt es im PDF-Format im Internetangebot der BAuA unter www.baua.de/dok/8863742.

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