Geklagt hatte ein Hotel, das gegen eine Betriebsschließung versichert war und im Frühjahr 2020 coronabedingt schließen musste. Die Betriebsschließungs-Versicherung verweigerte die Zahlung, sodass hiergegen Klage eingereicht wurde. Das zuständige Landgericht wies die Klage allerdings ab. Hiergegen wollte das Hotel Berufung einlegen und bat hierzu bei seiner Rechtsschutzversicherung, der Itzehoer Rechtsschutz Union, um Deckungsschutz für das Berufungsverfahren. Dies lehnte die Versicherung allerdings ab. Das Hotel legte daraufhin auf eigene Kosten Berufung ein und verklagte zugleich mit der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft die Itzehoer Rechtsschutz Union auf Deckungsschutz. Das Landgericht Itzehoe erklärte nun in einem Hinweisbeschluss, dass die Klage erfolgreich sein dürfte. Die Parteien verglichen sich daraufhin dahingehend, dass die Itzehoer Rechtsschutz Union Deckungsschutz für das Berufungsverfahren gegen die Betriebsschließungs-Versicherung erklärt.
„Der Versuch der Leistungsverweigerung durch die Itzehoer Rechtsschutz Union war zum Scheitern verurteilt“, erklärt die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf, von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. „Uns war von Beginn an klar, dass unsere Mandantschaft Anspruch auf Deckungsschutz hatte, weil die Begründung der Rechtsschutzversicherung für die Deckungsabsage schlicht falsch war. Insofern konnten wir das Verfahren auch innerhalb von 3 Monaten zu einem Erfolg führen.“
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.
Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.
Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.
Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!
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