„Die heute verkündete Entscheidung, mit der das Bundesverfassungsgericht die sogenannte Bundesnotbremse gebilligt hat, ist nachvollziehbar. Zu einem Zeitpunkt zu dem es nicht genügend Impfstoff gab, waren einheitliche Regelungen für das gesamte Bundesgebiet vertretbar.

Diese Situation hat sich verändert. Zwar ist die Bedrohungslage durch das Corona-Virus nicht geringer geworden, mit dem Impfen besteht jedoch die Möglichkeit, die Auswirkungen von Infektionen mit dem Corona-Virus deutlich abzumildern.

Ein möglicherweise bundesweiter umfassender Lockdown des Wirtschaftslebens wäre unangemessen und würde weitere schwere Schäden in der Volkswirtschaft verursachen. Es stünde außerdem in keinem Verhältnis zu den zum jetzigen Zeitpunkt erreichbaren Zielen. Sinnvoll können weiterhin regionale Einzelmaßnahmen sein, die der Situation vor Ort angemessen sind. Vor allem aber gilt es, die Pandemie durch Impfen, Impfen, Impfen und Boostern einzudämmen.  

Impfen ist das Gebot der Stunde. Wer sich impfen lässt, schützt sich und andere. Die Bereitschaft zum Impfen muss zunehmen und gestärkt werden. Impfen und Boostern sind die entscheidenden Schritte, diesen Winter zu überstehen.“

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

(BDA) Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: +49 (30) 2033-0
Telefax: +49 (30) 2033-1055
http://www.arbeitgeber.de

Ansprechpartner:
Julika Lendvai
Abteilungsleiterin
Telefon: +49 (30) 2033-1800
E-Mail: kommunikation@arbeitgeber.de
Larissa Sengfelder
Pressesprecherin
Telefon: +49 (30) 2033-1800
E-Mail: kommunikation@arbeitgeber.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel