Seit etwa einem Jahr gibt es bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKB). Nun hat diese Stelle, wie bereits zuvor etwa Baden-Württemberg, für Steuersünder ein Hinweisgebersystem eingerichtet.

Hinweisgeberportal für Straftaten

Seit 1. Oktober 2021 gibt es das Hinweisgeberportal der ZKB. Über das Portal lassen sich namentlich oder anonym Hinweise auf Straftaten in Bayern direkt bei der Staatsanwaltschaft einreichen. Das Ziel: den Betrug im Gesundheitswesen eindämmen. Denn jedes Jahr soll das bayerische Gesundheitswesen durch gefälschte Rezepte, Scheinbehandlungen und manipulierte Rechnungen im Krankenhaus rund 26 Milliarden Euro verlieren. Das Hinweisgeberportal ist nur für Fälle mit einem wirtschaftlichen Hintergrund gedacht, nicht für Behandlungsfehler.

Wer kann Straftaten anonym melden?

Aufgerufen zu den Meldungen sind beispielsweise Mitarbeitende im Gesundheitswesen, Patienten oder auch deren Angehörige, die bestimmte Taten beobachtet haben. Dazu gehören unter anderem:

  • abgerechnete, aber nicht erbrachte Leistungen (Luftleistungen),
  • nicht vollständig oder nicht wie vorgeschrieben erbrachte Leistungen,
  • erbrachte Leistungen von nicht ausreichend qualifiziertem Personal,
  • Rückerstattung eines Teils einer gezahlten Leistung (Kick-Back-Zahlung) oder pauschale Beiträge für Leistungen oder Patienten (Kopfpauschalen).

Aber Achtung: Ganz anonym ist das Melden der Straftaten womöglich nicht. „Laut ZKG können hochgeladene Dokumente Informationen über den Autor enthalten. Diese könnten dann auch bei den Staatsanwaltschaften landen“, sagt Janika Sievert, Fachanwältin für Strafrecht und Fachanwältin für Steuerrecht bei Ecovis in Würzburg.

Der Erfolg des Hinweisgebersystems bleibt abzuwarten

Ob ein solches Hinweisgebersystem tatsächlich dazu beitragen kann, dass sich die Dunkelziffer von Korruption und Betrug im Gesundheitswesen verringert, bleibt abzuwarten. Denn wer Straftaten melden will, konnte diese bisher bereits anonym oder namentlich den Staatsanwaltschaften, Krankenkassen oder der Kassenärztlichen Vereinigungen per Fax, Brief oder E-Mail melden. Auch wenn schon viele vom bisherigen System Gebrauch gemacht haben: Nicht hinter jeder Meldung steckt eine Straftat.

„Sollten Sie als Ärztin oder Arzt oder als verantwortliche Person in einer Praxis, einem MVZ oder einem Krankenhaus von einem Ermittlungsverfahren betroffen sein, verteidigen wir Sie. Bei Bedarf in Zusammenarbeit mit unseren Fachanwältinnen und Fachanwälten für Medizinrecht“, sagt Janika Sievert.

Tipp: Eine interne Meldestelle kann Abhilfe schaffen

Auf dem Blog zum Wirtschaftsstrafrecht finden Sie eine webbasierte Lösung zur Einführung eines Hinweisgebertools auch in Ihrer Arztpraxis oder Ihrem Krankenhaus. Damit können Sie als erstes von Vorwürfen gegen Sie erfahren und diese aufklären, bevor sich die Hinweisgeber an eine Staatsanwaltschaft wenden.

Janika Sievert, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht und Fachanwältin für Steuerrecht bei Ecovis in München

Das Wichtigste für Heilberufler aus Steuern und Recht – jetzt anmelden!

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin
Telefon: +49 89 5898-266
Telefax: +49 (30) 310008556
http://www.ecovis.com

Ansprechpartner:
Gudrun Bergdolt
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft*
Telefon: +49 (89) 5898-266
E-Mail: gudrun.bergdolt@ecovis.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel