Mit dem neuen Medienstaatsvertrag (MStV) haben die Medienanstalten neue Aufsichtsfelder zur Sicherstellung von Meinungs- und Medienvielfalt in der konvergenten Medienwelt übertragen bekommen. Dies zieht grundlegende systematische und rechtliche Veränderungen der Medienregulierung in Deutschland nach sich. Die Medienanstalten haben mit der Verabschiedung der den MStV konkretisierenden Satzungen und der Anpassung der Aufsichtsstrukturen wichtige Meilensteine für die praktische Umsetzung abgeschlossen. Um weiterhin eine nachhaltige Steuerung der Veränderungsprozesse zu gewährleisten, wählte die Gesamtkonferenz der Medienanstalten (GK) den aktuellen Vorsitzenden, Dr. Wolfgang Kreißig, Präsident der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK), für weitere zwei Jahre an die Spitze der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) und der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK).

Die stellvertretenden Vorsitzenden sind die beiden Koordinatoren der Fachausschüsse, Dr. Thorsten Schmiege (BLM) sowie Christian Krebs (NLM), der Joachim Becker (LPR Hessen) zum 1. Januar 2022 nachfolgen wird.

Für zwei weitere Jahre wurden auch die Beauftragten für Europa, Haushalt und Medienkompetenz bestätigt. Die Arbeit wird durch die Amtsinhaber Dr. Tobias Schmid (Direktor der Landesmedienanstalt für Medien NRW), Martin Heine (Direktor der Medienanstalt Sachsen-Anhalt) und Jochen Fasco (Direktor der Thüringer Landesmedienanstalt) fortgesetzt.

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