Jürgen Buck, Vorstand der GVI, weist darauf hin, dass viele der Spartipps zum Jahreswechsel 2022 einen zeitlichen Rahmen haben. Beispielsweise endet die Frist für die Beantragung von Riester-Förderungen, auch rückwirkend für 2019, zum Jahresende 31.12.2021. Danach entfällt der Anspruch auf Zulagen aus dem Jahr 2019. Für bereitgestellte Förderungen oder Zuschüsse ist es wichtig, dass Anträge rechtzeitig gestellt werden, bevor die zur Verfügung gestellten Mittel aufgebraucht sind. Auch die Verjährungsfristen sollte man im Blick haben, damit weitere Ansprüche nicht verloren gehen.
Weitere Spartipps und Informationen zum Jahreswechsel 2022 sind beispielsweise die Überprüfung von Steuerklassen, Freistellungsaufträgen, Baukindergeld-Beantragung, Sondertilgungen von Baukrediten oder die Sicherung der Bausparförderung über die Wohnungsbauprämie, zählt der Finanzexperte weiter exemplarisch auf.
Weitere Informationen und Hinweise zu „Spartipps und Informationen zum Jahreswechsel 2022“ finden Sparwillige unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“.
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