Der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) spricht sich vor dem Hintergrund weiterer Einschränkungen der wirtschaftlichen Betätigung für die Unterstützung der betroffenen Unternehmen aus.     

„Reicht die Verlängerung der Überbrückungshilfe III Plus aus? Für Unternehmen aus Branchen, die auf Endverbraucher angewiesen sind, wird das nicht der Fall sein. Seit fast zwei Jahren müssen sie mit „rein in den Lockdown – raus aus dem Lockdown“ leben. In den Zwischenzeiten war der Geschäftsbetrieb immer wieder eingeschränkt, verbunden mit einer großen Verunsicherung der Kunden. Zudem kämpfen die stationären Betriebe mit der Konkurrenz aus dem Onlinegeschäft und verlieren dadurch dauerhaft Kunden. Das hat dramatische Auswirkungen auf den Leerstand in den Innenstädten.  All das sollte die neue Ampel-Regierung berücksichtigen, wenn das Thema im Kabinett auf der Tagesordnung steht“, fordert BDWi-Präsident Michael H. Heinz. 

„Ein ganz praktisches Problem ist die mangelhafte Verfügbarkeit von Corona-Schnelltests. Vielleicht kann der Bund den Unternehmen bei diesem Problem kurzfristig unter die Arme greifen?“, fordert Heinz.   

“Wir begrüßen ausdrücklich, dass die amtierende Bundesregierung den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld bis Ende März 2022 verlängert hat. Das erleichtert es Unternehmen ihre Mitarbeiter zu halten. Seit Beginn der Pandemie haben viele Dienstleister Mitarbeiter verloren“, erläutert BDWi-Präsident Heinz.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft e.V. – BDWi
Universitätsstraße 2-3a
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 288807-0
Telefax: +49 (30) 288807-10
http://www.bdwi-online.de

Ansprechpartner:
Ralf-Michael Löttgen
Bundesgeschäftsführer
Telefon: +49 (30) 288807-12
Fax: +49 (30) 288807-10
E-Mail: info@bdwi-online.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel