Stefan Heimlich, Vorsitzender des ACE, betont: "In den Städten ist das öffentliche Ladenetz für E-Autos mittlerweile recht gut ausgebaut. Aber die Zahl an E-Autos wächst deutlich. Insofern ist das Problem dringlich, wenn die Plätze an den Ladesäulen zugeparkt und damit nicht nutzbar sind. Hier müssen nicht nur Autofahrende mit Verbrennerfahrzeugen, sondern auch E-Mobilisten aufeinander Rücksicht nehmen. Die Autos sollten nur während des Ladevorgangs an der Ladesäule stehen. Nach Beendigung des Ladevorgangs soll die Ladesäule wieder für andere freigemacht werden. Darauf zielt die Ahndung dieses Verstoßes durch ein Bußgeld ab. An einer Tankstelle würde auch niemand auf die Idee kommen, nach dem Tanken an der Zapfsäule zu parken und seine Einkäufe zu erledigen. Diese Selbstverständlichkeit muss auch für die Ladesäulen gelten."
Wer darf wie an Ladesäulen parken?
Aktuell können Fahrerinnen und Fahrer von E-Autos an ausgewiesenen Parkplätzen noch kostenlos parken, sofern der Pkw auch zum Laden angeschlossen ist. Zum Laden an öffentlich zugänglichen Ladesäulen sind nur Fahrzeuge berechtigt, die auch über ein Elektro-Kennzeichen verfügen. Ob es sich dabei um einen Plug-In-Hybrid oder ein „reines“ Elektro-Auto handelt, ist unerheblich. Wer wie lange auf einem Ladesäulen-Parkplatz stehen darf, wird immer durch die vorhandenen Verkehrszeichen geregelt. So kann beispielsweise durch entsprechende Beschilderung die Parkdauer begrenzt werden. Wer länger parkt, riskiert ein Bußgeld – auch wenn das Auto noch nicht vollgeladen ist. Wird der Parkplatz über die Ladedauer hinaus blockiert, verlangen einige Ladesäulen-Anbieter nicht selten eine empfindliche Stand- bzw. Blockiergebühr. Unberechtigt parkende Fahrzeuge könnten sogar abgeschleppt werden.
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