„Wir wollen, dass unsere Beschäftigten in der Baupraxis im Umgang mit Asbest jederzeit wirksam geschützt sind. Deshalb hat die BAUINDUSTRIE aktiv an der Erarbeitung der Branchenlösung mitgewirkt.“ Dies sagte der Vorsitzende des Ausschusses für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der BAUINDUSTRIE, Björn Kass, zur neuen Branchenlösung „Asbest beim Bauen im Bestand“ [1], die von den zuständigen Berufsgenossenschaften, verschiedenen Verbänden wie der BAUINDUSTRIE sowie der Gewerkschaft IG BAU gemeinsam erarbeitet worden ist, um den Gesundheitsschutz beim Bauen im Bestand zu verbessern. „Es ist uns ernst mit einem in der Praxis wirksamem Arbeitsschutz. Ich hoffe, dass die Branchenlösung auf gute Resonanz stößt und breite Anwendung findet“, so Kass.

Schätzungen zufolge sind ca. 25 % der bis Mitte der 1990er Jahre errichteten oder sanierten Gebäude mit Asbest belastet.[2] Asbest findet sich auch in „unverdächtigen“ Bauprodukten wie Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern sowie vergleichbaren Bauchemikalien, die damals legal verwendet wurden. Obwohl Herstellung und Verwendung von Asbest seit 1993 verboten sind, kommen Beschäftigte beim Bauen im Bestand auch heute noch mit dem Stoff in Kontakt. Werden asbesthaltige Materialien unbewusst und ohne Schutzmaßnahmen bearbeitet, können gesundheitsgefährdende Faserstäube freigesetzt und eingeatmet werden.

„Viele Asbestkontakte geschehen heute beim Bauen im Bestand, ohne entsprechende Kenntnis der Situation vor Ort“, so Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU. „Die Branchenlösung zeigt für handwerksnahe Tätigkeiten die Anforderungen und Maßnahmen auf, die für den Schutz der Beschäftigten notwendig sind.“

[1] Asbest beim Bauen im Bestand – wirksame Maßnahmen ergreifen | BG BAU – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

[2] z04-diskussionspapier_asbest_web_2015_06_16.pdf (gesamtverband-schadstoff.de), S. 2.

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