Zutritt erhalten nur Gäste, die entweder genesen oder vollständig geimpft sind und ein tagesaktuelles, negatives Testergebnis vorweisen können.
Es entfällt dadurch für die Gäste der Maskenzwang bzw. die nötige Abstandsregel.
Als Testnachweise werden anerkannt:
- bis zu 48 Stunden alte PCR Tests und
- bis zu 24 Stunden alte Antigenschnelltests.
Die elektronische oder schriftliche Bescheinigung muss vom Gast vorgelegt werden, wird aber nicht einbehalten oder dokumentiert.
Desweiteren gilt:
- Kinder bis zum 6. Lebensjahr benötigen keinen Test
- der Schülerausweis des Landes Berlin gilt als negativ Testnachweis, Schüler*innen aus anderen Bundesländern brauchen ein negatives Testergebnis.
- Jugendliche bis zum 18 Lebensjahr müssen lediglich getestet sein.
- Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, müssen mittels eines Tests negativ getestet sein und die Impfunfähigkeit mittels einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
BAR JEDER VERNUNFT
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Sabine Wenger
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E-Mail: s.wenger@tipi-am-kanzleramt.de
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