• Sozialpartner einigen sich auf zweistufige Gehaltsanpassung für Nachwuchskräfte
  • Arbeitgeber bringen sehr gutes erstes Angebot für die Beschäftigten in die Gespräche ein
  • Annäherung beim mobilen Arbeiten und der weiteren Modernisierung des Manteltarifvertrags

In der vierten Runde der Tarifverhandlungen im öffentlichen Bankgewerbe haben sich Arbeitgeber und Gewerkschaften auf eine zweistufige Gehaltsanpassung für Nachwuchskräfte verständigt. Die Gehälter der Auszubildenden und dual Studierenden steigen rückwirkend zum 1.8.21 um 60 Euro und zum 1.8.22 um weitere 50 Euro. Das Thema Gehalt wird zudem in den Mitte August 2021 abgeschlossenen Nachwuchskräftetarifvertrag integriert.

Gunar Feth, Verhandlungsführer der öffentlichen Banken: "Mit der nun vereinbarten deutlichen Gehaltssteigerung haben wir den Nachwuchskräftetarifvertrag vervollständigt und ein wirklich attraktives Gesamtpaket für die jungen Menschen in den öffentlichen Banken geschnürt. Durch die Vereinbarung zeigen wir ihnen unsere Wertschätzung und rüsten sie gleichzeitig für Herausforderungen wie die nachhaltige Transformation. Damit stärken die öffentlichen Banken ihre Stellung als attraktive Arbeitgeber für zukünftige Leistungsträgerinnen und Leistungsträger."

Gleichzeitig haben die Arbeitgeber ein erstes Gehaltsangebot für die Beschäftigten in die Gespräche eingebracht. Das Paket mit einer Laufzeit von 38 Monaten besteht aus einer Einmalzahlung in Höhe von 400 Euro direkt bei Abschluss des Tarifvertrags, einer Lohnsteigerung von 1,4 Prozent zum 1.8.22, einer weiteren signifikanten Einmalzahlung von 600 Euro zum 1.1.23 sowie der Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit um eine Stunde ab dem 1.1.24.

Feth: "Wir haben am Freitag ein sehr gutes erstes Angebot für die Beschäftigten in die Tarifverhandlungen eingebracht, das in seinem Gesamtvolumen den Gehaltsforderungen der Gewerkschaften entspricht. Gleichzeitig trägt es durch Struktur und zeitliche Ausgestaltung den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in ihrer Gesamtheit Rechnung und ist somit eine zwar deutliche, aber noch stemmbare Belastung für die Institute. Von den zwei enthaltenen Einmalzahlungen profitieren insbesondere die unteren Gehaltsgruppen. Da diese auch in größerem Maße von der temporär erhöhten Inflation betroffen sind, ist die Struktur des Gehaltsangebots nicht nur sinnvoll, sondern eine soziale Notwendigkeit. Alles Weitere gilt es in den kommenden Gesprächen auszuloten."

Eine Annäherung gab es in der Verhandlungsrunde zudem beim mobilen Arbeiten und der weiteren Modernisierung des Manteltarifvertrags, auch wenn bei beiden Themen noch offene Punkte verbleiben. Dominik Lamminger, VÖB-Geschäftsführer: "Es zeigt sich: Nur am Verhandlungstisch werden konkrete Fortschritte erzielt. Die sehr gute Einigung für die Nachwuchskräfte ist für mich auch ein weiteres positives Vorzeichen für die nächste Runde der Tarifgespräche, die wir gleich im Januar 2022 angehen wollen. Wir sind bereit, auch bei den noch offenen Themen zügig zu guten Ergebnissen zu kommen."

Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken

Der Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken gehören derzeit 44 VÖB-Mitgliedsinstitute mit rund 60.000 Beschäftigten an (zum Jahresende 2020). Die an dem Tarifvertrag beteiligten Institute umfassen Landesbanken, Förderinstitute, Bausparkassen und einzelne Sparkassen. Die Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken nimmt tarifrechtliche Aufgaben wahr und schließt für ihre Mitgliedsinstitute Tarifverträge ab.

Die Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken ist seit 1954 tätig. Bis zum Jahre 1972 schloss die Tarifkommission des VÖB für ihre Mitglieder eigenständige Tarifverträge ab. Zwischen 1972 und 2020 bestand eine Verhandlungsgemeinschaft mit dem Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken), der zwischenzeitlich auch der Arbeitgeberverband der Volks- und Raiffeisenbanken (AVR) angehörte. Ab dem Jahr 2020 führt die Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken wiederum eigenständig Tarifverhandlungen.

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