Heute findet im Deutschen Bundestag die erste Lesung des Gesetzentwurfes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Drucksache 20/15) statt. Die Reform des Gesetzes hat mittelbare und unmittelbare Auswirkungen auf den Kulturbereich.

Bedingt durch die steigende Zahl an Corona-Infektionen und Einschränkungen bei Kulturveranstaltungen hat sich die Lage im Kulturbereich nach einer gewissen Entspannung über den Sommer hinweg nun erneut verschärft. Veranstaltungen werden abgesagt oder verschoben, Vorhaben mit internationalen Künstlerinnen und Künstlern können nicht realisiert werden. Mit den verschiedenen Maßnahmen im Bereich der Künstlersozialversicherung, den Überbrückungshilfen des Bundeswirtschaftsministeriums, vereinfachten Vergabeverfahren sowie den BKM-Programmen NEUSTART KULTUR sowie Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen wurde und wird auf die Situation reagiert.

Überbrückungshilfen

Einige der Maßnahmen laufen allerdings zum 31.12.2021 aus. Das gilt beispielsweise für die im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verantworteten Überbrückungshilfen einschließlich der Neustarthilfe. Angesichts der aktuellen Situation fordert der Deutsche Kulturrat die Verlängerung dieser Hilfsprogramme.

Vergabebedingungen

Ebenfalls sollten die derzeit geltenden vereinfachten Vergabebedingungen für öffentlich geförderte Institutionen verlängert werden. Durch Programme wie beispielsweise NEUSTART KULTUR werden Investitionen ermöglicht, um Kulturorte hygienetechnisch zu ertüchtigen. Diese Investitionen sind dringend erforderlich, damit trotz Corona ein Weiterbetrieb unter Hygienebedingungen möglich ist. Auch in die digitale Infrastruktur wird investiert. Diese Investitionen werden mit Hilfe des vereinfachten Vergabeverfahrens deutlich beschleunigt. Dieser Kurs sollte fortgesetzt werden können.

Künstlersozialversicherung

Der Deutsche Kulturrat begrüßt, dass im heute in den Deutschen Bundestag eingebrachten „Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite" vorgesehen ist, dass in der Künstlersozialversicherung Versicherte auch im Jahr 2022 das erforderliche Mindesteinkommen unterschreiten können, ohne den Versicherungsschutz zu verlieren. Diese Maßnahme ist dringend erforderlich, da sich die Einnahmesituation vieler Versicherter noch nicht substanziell verbessert hat.

Dringend nachgebessert werden muss, dass wie schon wie im Jahr 2021 in der Künstlersozialversicherung Versicherte ihren Kranken- und Pflegeversicherungsschutz auch im kommenden Jahr nicht verlieren, wenn sie mehr als 450 Euro/Monat aus nicht-künstlerischer selbständiger Tätigkeit verdienen. Die für dieses Jahr geltende Sonderregelung muss mindestens bis zum 31.12.2022 verlängert werden.

Der Deutsche Kulturrat fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestags auf, diese Änderung noch in das o.g. Gesetzesvorhaben von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP noch zu ergänzen.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die Corona-Pandemie macht keine Pause und richtet sich weder nach Bundestagswahlen noch nach Koalitionsverhandlungen. Es ist daher dringend erforderlich, dass die geschäftsführende Bundesregierung bestehende Hilfsmaßnahmen und Erleichterungen, die den Kulturbereich betreffen, jetzt verlängert, damit keine Lücke in den Fördermaßnahmen entsteht. Ebenso müssen die potenziellen Koalitionspartner jetzt Verantwortung übernehmen und sozialpolitische Weichen für das kommende Jahr stellen. Die Absicherung der soloselbständigen Kulturschaffenden über die Künstlersozialversicherung muss sich gerade in der Pandemie beweisen. Für die wahrscheinlich zukünftige Ampel-Regierung ist der heute im Bundestag zu behandelnde Infektionsschutzgesetz ihre erste kulturpolitische Bewährungsprobe."

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