Die Maskenpflicht im ÖPNV ist durch die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geregelt. In ihrer Kabinettssitzung am 3.11.2021 hat die Bayerische Staatsregierung die Regelungen zur sogenannten Krankenhausampel verschärft. Diese gelten ab sofort.
Mindeststandard für die Maskenpflicht sind medizinische Masken (OP-Masken). Schaltet die Ampel auf Gelb, besteht in den öffentlichen Verkehrsmitteln wieder eine FFP2-Maskenpflicht. Das gilt dann auch für die Warnstufe Rot.
Informationen zum aktuellen Stand der Krankenhausampel in Bayern gibt es im Web unter
www.stmgp.bayern.de/coronavirus/#Aktuell
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