In Anbetracht der Infektionslage hat sich die Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Nordhausen entschieden ab Montag, den 22.11.2021 in den eingeschränkten Geschäftsbetrieb überzugehen. Die Geschäftsstelle wird bis auf weiteres für den persönlichen Kundenverkehr geschlossen. Termine sind nach Terminvereinbarung möglich. Es gilt die 3-G-Regelung, das heißt wer nicht geimpft und genesen ist, benötigt einen tagaktuellen Testnachweis. Überprüft werden die Nachweise bei Eintritt in die Geschäftsstelle. Diese Regelung hilft uns und unserer Kundschaft unsere Dienstleistungen in gewohnter Qualität erbringen zu können. 
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