Wer eine Wattwanderung plant, muss nicht nur mit matschigen, nassen und manchmal kalten Füßen rechnen, sondern auch mit rutschigen Treppen, die ins Watt führen. Die ARAG Experten verweisen auf einen konkreten Fall, in dem eine Urlauberin auf einer außendeichs angelegten Treppenanlage mit Handlauf ausgerutscht war und sich einen Oberschenkeltrümmerbruch zugezogen hatte. Ihre Klage auf Verletzung der Verkehrssicherungspflicht wurde jedoch abgewiesen. Die Begründung: Eine Sturzgefahr etwa durch Schlick, Strömung oder Treibgut gehört zu den typischen Gefahren eines Meeresstrandes. Und dass eine Außentreppe zum Watt regelmäßig überspült wird, so dass sich Schwebstoffe auf den Stufen ablagern können, ist für die Besucher der Badestelle offenkundig. Hier wird eine eigenverantwortliche Nutzung und Vorsicht erwartet, unter anderem das Festhalten an den Handläufen der Treppe (Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Az.: 11 U 31/21).
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