Wird eine Klassenfahrt aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt, muss der Reiseveranstalter nach Auskunft der ARAG Experten die kompletten Reisekosten erstatten. In einem konkreten Fall wurde eine Reise nach Liverpool drei Tage vor Reisebeginn abgesagt, weil sich die Pandemie-Lage in England zwischenzeitlich verschlechtert hatte. Der Reiseveranstalter umging die Erstattung in erster Instanz erfolgreich. Die Begründung: Die Reise wurde von der Stiftung, zu der die Schule gehört, storniert. Vertragspartner sei nach Ansicht des Veranstalters jedoch die Klassenlehrerin bzw. die Schüler und Eltern, in deren Namen die Lehrerin die Reise gebucht hatte. Doch das ließen die Richter in nächster Instanz nicht gelten und wiesen auf die Korrespondenz und die Umstände der Vertragsabwicklung hin, woraus klar hervorgehe, dass die Lehrerin im Namen der Stiftung gehandelt hatte. Statt der zunächst erstatteten 1.000 Euro musste der Reiseveranstalter daraufhin den vollständigen Reisepreis von fast 10.000 Euro zurückzahlen (Oberlandesgericht Hamm, Az.: 22 U 33/21).

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/…

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Jennifer Kallweit
Pressereferetnin
Telefon: +49 (211) 9633115
Fax: +49 (211) 9632220
E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel