Insta-Stories, Livestreams und Live-Chats: Flüchtige Social-Media-Inhalte sind im Trend. Allerdings nicht nur bei Kindern und Jugendlichen, sondern auch bei Extremist*innen. Diese nutzen die Funktionen, um Aufnahmen von terroristischen Anschlägen live zu übertragen oder Hass und Hetze in Live-Chats zu schüren. Wie breit sich diese Unterwanderung durch alle populären Social-Media-Plattformen zieht, die diese Funktionen anbieten, zeigt der aktuelle Report „Flüchtige Hasspropaganda“ von jugendschutz.net, dem Kompetenzzentrum von Bund und Ländern für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet.

Dr. Marc Jan Eumann, Vorsitzender der KJM: „Wenn Extremist*innen sich bei Minderjährigen beliebte Formate wie Stories oder Livestreams zu eigen machen, ist das quasi ihr verlängerter Arm ins Kinderzimmer. Angesichts dieser Entwicklung ist es wichtig, dass Anbieter*innen ihrer Verantwortung, durch Einsatz von technischen Mitteln, Meldesystemen und Moderation, gerecht werden. Während einige hier vorangehen, ist bei anderen noch viel zu tun. So zeigen jüngste Berichte, dass schädliche Inhalte durch große Anbieter*innen teilweise sogar toleriert werden, wenn es dem Konzern dient."

Hasspropaganda macht laut der Recherche von jugendschutz.net aktuell nur einen geringen Anteil aller flüchtigen Inhalte im Netz aus, zu beobachten ist jedoch eine wachsende Relevanz in der extremistischen Medienstrategie. Zu den häufigsten Verstößen zählen Volksverhetzung, schwere Jugendgefährdung und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

Der Missbrauch der flüchtigen Formate findet sich auf allen Social-Media-Plattformen, die diese Möglichkeit bieten: Über Formate wie beispielsweise Instagram-Stories und Q&As (Questions and Answers), Facebook Live oder YouTube-Livestreams streuen Extremist*innen ihre Botschaften. Auffällig: Selbst bei scheinbar unproblematischen Themen kann sich durch die Dynamik des Chats schnell eine Spirale des Hasses entwickeln.

Kurzzeit-Inhalte stellen eine Herausforderung die Kontrolle und Moderation von Kinder- und Jugendmedienschutzbestimmungen dar. Der flüchtige Content müsste aufgezeichnet und geprüft werden, diese Überprüfung ist jedoch kaum leistbar, wenn nicht von außen Hinweise kommen. Bürger*innen, die problematische Inhalte in flüchtigen Formaten entdecken, können unterstützen, indem sie Mitschnitte anfertigen und diese der KJM melden.

Der ganze Report von jugendschutz.net kann hier eingesehen werden: https://www.hass-im-netz.info/fileadmin/public/main_domain/Dokumente/Report_Fluechtige_Hasspropaganda.pdf

Die Kommission für Jugendmedienschutz ist ein Organ der Landesmedienanstalten und ein Expertengremium aus Vertretern von Bund und Ländern. In Deutschland ist die KJM die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten Rundfunk und Internet. Weitere Informationen über die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und ihre Mitglieder finden Sie hier, Informationen zu den Medienanstalten finden Sie hier.

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