Am 21. Oktober führte die Handwerkskammer Region Stuttgart gemeinsam mit der Gewerbebehörde des Amts für öffentliche Ordnung Stuttgart und der Abteilung Gewerbe und Umwelt des Polizeipräsidiums Stuttgart bei einer Vielzahl von Betrieben aus der Kfz-Branche Kontrollen durch. Das Ziel der unangekündigten Überprüfungen im Stadtkreis Stuttgart war es, Verdachtsfälle auf Verstöße nach Gewerbe- und Handwerksordnung zu kontrollieren und Ordnungswidrigkeiten zu ahnden. In mehreren Fällen wurden bußgeldpflichtige Vergehen festgestellt – zudem wurde eine Straftat aufgenommen. 

„Eine unerlaubte Handwerksausübung liegt dann vor, wenn Dienst- oder Werkleistungen erbracht werden, ohne, dass eine erforderliche gewerberechtliche Anmeldung vorgenommen wurde bzw. ein zulassungspflichtiges Handwerk ohne Eintragung in die Handwerksrolle betrieben wird“, erläutert Volker Süssmuth, Rechtsberater bei der Handwerkskammer Region Stuttgart. Um Nachteilen insbesondere für zugehörige Handwerksunternehmen entgegenzuwirken, setzt sich die Handwerkskammer Region Stuttgart im Kampf gegen die Schwarzarbeit im Bereich der unerlaubten Handwerksausübung aktiv ein und pflegt eine enge Kooperation mit den Ermittlungsbehörden. „Ziel dabei ist es, Strategien und daraus folgende Maßnahmen weiterzuentwickeln, um Schwarzarbeit und unerlaubte Handwerksausübung möglichst frühzeitig zu unterbinden beziehungsweise aufzudecken und entsprechende rechtliche Schritte einleiten zu können.“

Im Rahmen der Vor-Ort-Kontrollen im Bereich der sogenannten Auto-Reifen-Branche wurden verschiedene Verdachtsfälle untersucht. Dabei wurde beispielsweise mehrfach durch die Außenwerbung oder den Internetauftritt für Leistungen wie Karosseriebau oder Fahrzeuglackierung geworben, die dem zulassungspflichtigen Kfz-Handwerk zuzuordnen sind – die Betriebe erfüllten diese Voraussetzungen allerdings nicht. Ordnungswidrigkeiten konnten insgesamt in drei Betrieben festgestellt werden – in einem Fall ist es zu einer Gewerbeuntersagung gekommen. Auch eine Straftat konnte nachgewiesen werden: Unerlaubter Umgang mit Abfällen, wobei es sich um Altfahrzeuge handelte. In weiteren Fällen besteht der Verdacht auf Ordnungswidrigkeiten sowie Straftaten, sodass weitergehende Ermittlungen notwendig sind.

„Eine Grundüberzeugung gilt auch in der Handwerksbranche: Eine Regel ist nur so gut, wie sie auch überwacht wird“, betont Benno Bartosch, Sachgebietsleiter Gewerberecht des Stuttgarter Ordnungsamtes. Deswegen seien Aktionen wie diese notwendig. „Die Kontrollen werden nicht nur wegen geringfügigen Qualifikationsaspekten durchgeführt, sondern vor allem aufgrund des Aspekts der Sicherheit.“ Wenn beispielsweise Bremsen unsachgemäß montiert seien, könne jederzeit ein Unfall passieren – und Unschuldige zu Schaden kommen. 

Patric Frankenhauser, der mit seinem Team den Einsatz von Seiten des Polizeipräsidiums Stuttgart begleitete, zieht ein positives Fazit: „Die gemeinsamen Vor-Ort-Kontrollen haben sich bewährt. Es ist wichtig, dass wir als Verbund ein Zeichen setzen.“ Auch von einigen betroffenen Gewerbetreibenden sei die Aktion positiv wahrgenommen worden, denn durch die Überprüfungen werden Wettbewerbsverstöße verhindert und somit die legale Wirtschaft gefördert.

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