Hintergrund sind Presseberichte, nach denen schwerwiegende Befangenheitsvorwürfe gegen Neugebauer im Zusammenhang mit der anstehenden Neuwahl des Rektors an der TU Chemnitz erhoben werden. Ein vom Senat der TU Chemnitz in Auftrag gegebenes Gutachten belaste demnach den Vorsitzenden des Hochschulrates schwer. Wie die "FAZ" berichtet hat, äußere es den Verdacht, Neugebauer versuche als Vorsitzender des Hochschulrats den amtierenden Rektor Professor Dr. Gerd Strohmeier durch einen ihm und der Fraunhofer-Gesellschaft gewogenen Kandidaten zu ersetzen. Es gebe, so heißt es im Gutachten laut der Zeitung, nicht nur "Anhaltspunkte für ein besonderes Näheverhältnis" zwischen dem Fraunhofer-Präsident und einem Bewerber, sondern auch "eine nicht sachlich begründete Ablehnung" gegenüber dem Amtsinhaber Strohmeier, der sich für eine Wiederwahl zur Verfügung stelle, seitens des Hochschulrats aber nicht auf die Vorschlagsliste gesetzt worden sei, obwohl er die erforderlichen Anforderungskrit erien erfülle. Unter anderem deshalb habe der Senat der Hochschule die Auswahlliste an den Hochschulrat zurückgegeben.
"Die Vorwürfe der Befangenheit werfen einen dunklen Schatten auf das Auswahlverfahren an der TU Chemnitz", betonte DHV-Präsident Professor Dr. Bernhard Kempen. "Dass der Hochschulrat einen Amtsinhaber von der Wiederwahl ausschließt, ist ein erklärungsbedürftiger Vorgang." Umso gravierender seien die Befangenheitsvorwürfe zu werten. "Um weiteren Schaden von der TU Chemnitz abzuwenden, sollte Professor Neugebauer sein Amt als Hochschulratsvorsitzender ruhen lassen, bis die im Raum stehenden Befangenheitsvorwürfe vollständig geklärt und ausgeräumt worden sind."
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