Der verantwortungsvolle Umgang mit Ressourcen wie auch die Wiedergewinnung wertvoller Rohstoffe aus richtig recycelten Elektro-Altgeräten sind elementar für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft. Abfallvermeidung durch Weiter- bzw. Wiederverwendung noch funktionstüchtiger Elektrogeräte spielt dabei eine genauso wichtige Rolle wie die ordnungsgemäße Sammlung und Entsorgung von Elektro-Altgeräten. Viele noch funktionierende Elektrogeräte, wie z.B. Smartphones werden „eingelagert“, anstatt sie einer Weiter- bzw. Wiederverwendung zuzuführen. Nicht mehr funktionierende oder kaputte Elektro-Altgeräte werden oft falsch entsorgt, wie z.B. im Hausmüll, oder an illegale Sammler abgegeben, sodass die in ihnen enthaltenen Rohstoffe nicht zurückgewonnen werden können.
Seit 2019 informiert die stiftung ear als Gemeinsame Stelle der Hersteller im Rahmen ihres gesetzlichen Informationsauftrages die Menschen über den korrekten Umgang mit Elektro-Altgeräten. Dafür wurde die Aufklärungskampagne Plan E ins Leben gerufen, welche bundesweit die Menschen erreicht und dafür sorgen soll, die ordnungsgemäße Entsorgung von E-Schrott deutlich zu erhöhen, klimapositives Verhalten anzustoßen und die vorgegebene Sammelquote langfristig zu erreichen. Mit Plan E soll ein Umdenken stattfinden – das Horten von aussortierten Elektrogeräten soll gestoppt werden. Wenn die Geräte nicht mehr benötigt, nicht mehr repariert oder nicht mehr weiterverschenkt werden können, sind sie E-Schrott und sollten korrekt entsorgt werden. Es gilt sich also von den Altgeräten zu trennen und loszulassen – denn eigentlich ist jeden Tag E-Waste Day.
Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter sowie die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der Bundesrepublik Deutschland.
Hierfür hat das Umweltbundesamt der stiftung ear hoheitliche Aufgaben aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) übertragen. Konkret sichert die stiftung ear die wettbewerbsgerechte Umsetzung des Gesetzes durch:
– Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringen, bzw. im Falle der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG von deren Bevollmächtigten
– Garantieprüfung
– Feststellung von kollektiven Herstellergarantiesystemen
– Erfassung der in Verkehr gebrachten Mengen von Elektrogeräten
– Koordinierung der Bereitstellung von Behältnissen für Übergabestellen und der Altgeräte-Abholung bei den öffentlich-rechtliche Entsorgungsträgern
– Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen
Dabei fungiert die stiftung ear als die "Gemeinsame Stelle der Hersteller" im Sinne des ElektroG. Sie wurde – im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektrogeräten (WEEE-Richtlinie) in nationales Recht – von Herstellern gegründet.
Im Jahr 2020 hat das Umweltbundesamt der stiftung ear zudem hoheitliche Aufgaben aus dem BattG übertragen. Sie sichert damit auch die wettbewerbsgerechte Umsetzung des BattG durch die Erfüllung insbesondere folgender Aufgaben:
– Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Batterien in Verkehr bringen beziehungsweise deren BattG-Bevollmächtigten
– Genehmigung von Eigenücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien
– Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen
Die stiftung ear wird ausschließlich kostendeckend, ausdrücklich ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben und ist sowohl wirtschaftlich als auch personell unabhängig. Ihre Tätigkeit wird durch Gebühren finanziert, die durch Gebührenverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) festgesetzt werden.
stiftung elektro-altgeräte register
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90411 Nürnberg
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