Der Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen hat über 520 Hoteliers, Gastronomen aller Betriebstypen, Bar- und Clubbetreiber zur Impfquote (Beschäftigte und Unternehmer), zur Anwendung der 2G- oder 3G-Regel sowie zu Kontrollen der Corona-Auflagen befragt.

Robert Mangold: „Hohe Impfquote im hessischen Gastgewerbe“

Die Impfquote aller gastgewerblichen Unternehmerinnen und Unternehmer in Hessen liegt demnach aktuell bei 94 Prozent. Außerdem geben über 90 Prozent der gastgewerblichen Arbeitgeber an, den Impfstatus ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu kennen und weitere neun Prozent, dass sie darüber nicht bei all ihren Beschäftigten informiert seien.

Bei 66 Prozent aller Betriebe liegt die Impfquote der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei 100 Prozent, bei 82 Prozent sind mindestens 90 Prozent der Beschäftigten vollständig geimpft, und zwar in allen Arbeitsbereichen wie Service, Küche und Verwaltung.[1]

„Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und wir als Unternehmer nehmen unsere Verantwortung gegenüber den Kollegen, mit denen wir täglich zusammenarbeiten, und gegenüber unseren Gästen sehr ernst.

Gerade im Zulauf auf die Vorweihnachtszeit und mit Blick auf aktuell steigende Infektionszahlen tut unsere Branche alles Erforderliche, um weiterhin für eines zu stehen: Hotellerie und Gastronomie waren nie und sind keine Pandemietreiber.“, konstatiert der Fachbereichsvorstand Gastronomie des DEHOGA Hessen und Frankfurter Multigastronom Robert Mangold.

Die Hälfte der Betriebe bleibt bei 3G, doch nutzen viele die flexible Möglichkeit des Wechsels zwischen 3G und 2G

50 Prozent der befragten Betriebe bleiben weiterhin beim 3G-Standard in den Innenräumen und empfangen neben Geimpften und Genesenen auch negativ getestete Gäste. Dafür nehmen sie Abstands- und Maskenpflicht weiterhin in Kauf. Mit 12 Prozent der Betriebe, die strikt die 2G-Regel anwenden, ist deren Zahl zwar nicht gestiegen, aber inzwischen wechseln 38 Prozent zwischen den Modellen. Das heißt viele Restaurants bleiben im Grundsatz bei 3G, bieten für Veranstaltungen aber 2G an und tendieren mit Blick auf das Weihnachtsgeschäft ganz oder teilweise zum 2G-Zugangsmodell.

Clubs und Discotheken wenden fast zu 100 Prozent die 2G-Regel an. Denn nur im 2G-Zugangsmodell sei Tanzen ohne Abstand und Maske im Club möglich, und darauf käme es schließlich in diesen Betrieben an.

Im Übrigen seien es vor allem klassische Restaurants, kleinere Bars und Kneipen, die allein aus wirtschaftlichen Überlegungen zu 2G optionierten. Ihnen fehle schlicht der Platz, um mit Abständen wirtschaftlich arbeiten zu können. Hinzu kämen die Betriebe, deren Gästestruktur weitestgehend geimpft sei und bei denen sich mit 2G wieder Normalität – fast wie vor Corona – einstelle.

Die Mehrheit, die bei 3G bleibt, führe damit hingegen gut. Allein das Verständnis für die Abstandsregel sinke zusehends. Grund: Es werde angesichts der Meldungen über Impfdurchbrüche und Ansteckungsgefahren vielfach davon ausgegangen, dass ein aktueller Test der effektivere Schutz sei. Im Übrigen bliebe die Mehrheit der Branche der Auffassung, dass die Frage der Steigerung der Impfquote nicht auf ihrem Rücken ausgetragen werden solle. Immer noch hätten viele der 12 bis 17Jhährigen keinen vollständigen Impfschutz erreicht, und gerade in der Vorweihnachtszeit könnten und wollten die Betriebe auf Familien mit Kindern/Teenagern nicht verzichten. Bei den Clubs und Discotheken nähme hingegen die Impfquote unter den jungen und jugendlichen Gästen spürbar zu.

Viele Betreiber von Restaurant, die das 2G-Modell anwenden, berichten von Anfeindungen oder bewusst schlechten Onlinebewertungen wegen der Entscheidung für 2G. Diese bildeten quantitativ zwar die Ausnahme, richteten aber Schaden an, sowohl mental bei den Gastronomen als auch bei der medialen Reputation der Betriebe.

Das aktuelle Ansteigen der Infektionszahlen stimme die Branche sorgenvoll. Sicherheit habe daher weiterhin höchste Priorität. „Demgegenüber begrüßen wir das angekündigte Ende der epidemischen Notlage und auch das Ausschließen eines erneuten Lockdowns ausdrücklich!“, so Mangold.

„Doch außerhalb der befragten Unternehmen nehmen die Betriebe viele Mitbewerber wahr, die sich nicht an die Regeln halten oder Kontrollen von Negativnachweisen nur lax umsetzen.“

Kaum Kontrollen: Regeltreue Wirte ärgern sich über Corona-Verstöße von Mitbewerbern und schlecht informierte Ordnungsbehörden

Im Jahr 2021 wurden laut der aktuellen Verbandsumfrage lediglich 18 Prozent der Betriebe schon einmal durch die Ordnungsbehörden (kommunale Polizei, Ordnungsamt) auf die Umsetzung der Corona-Auflagen kontrolliert.

82 Prozent wurden hingegen in diesem Jahr noch kein einziges Mal kontrolliert.

Der Branchenverband setze derweil auf die Eigenverantwortung von Betreibern und Gästen. Dazu bräuchte es verstärkt die entsprechend klare Kommunikation und das breite Verständnis der Regeln.  „Wir hören immer öfter, dass sich die regeltreuen Betriebe im Wettbewerb benachteiligt fühlen.“, sagt Mangold.

Die Mitteilungen darüber, dass die kontrollierenden Ordnungsbehörden selber nicht korrekt über die aktuell geltenden Corona-Auflagen informiert seien, nähmen merklich zu. So sei beispielsweise in der Innen- und Außengastronomie die Kontaktdatenerfassung kontrolliert worden als diese schon abgeschafft war.

„Nicht hilfreich“, kritisiert Robert Mangold. „Uns ist vollkommen klar, dass allein die Anzahl der Betriebe und die Aufgaben der Ordnungsbehörden im Übrigen keine über Stichproben oder anlassbezogene hinausgehende Kontrolldichte ermöglichen.  Daher rufe ich als Kollege die Branche zu einheitlicher Einhaltung der Corona-Auflagen auf. Es mag nicht jedem schmecken und auch wir setzen uns dafür ein, dass bei 3G die Abstandspflicht entfällt. Doch solange die Regeln so sind wie sind, müssen wir uns daran halten.“ Dies sei allein aus Wettbewerbs- und Reputationsgründen geboten, mahnt der Spitzenvertreter des Gastgewerbes und Gastronomen aus Frankfurt.

[1] Die über 520 befragten Unternehmen aus ganz Hessen vom Hotel über Restaurants, Cafés, Bars bis zu Clubs und Discotheken beschäftigen insgesamt über 7.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

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