• In wenigen Tagen hat die Einreisesperre in die USA ein Ende
  • Reisen in eines der wichtigen Zielgebiete wird wieder möglich. Die Nachfrage der Reisenden ist groß
  • Für Flughäfen und Fluggesellschaften enden damit anderthalb harte Jahre
  • Auch eine hervorragende Nachricht für die transatlantische Partnerschaft und die deutsche Wirtschaft

„Auf die Öffnung des amerikanischen Marktes mussten Privat- wie Geschäftsreisende lange warten. Die Marktöffnung ist ein wichtiger Schritt für unsere Wirtschaft und zur Stärkung der transatlantischen Beziehungen. Geschäftspartner, Familien und Freunde können sich wieder begegnen. Das Coronavirus hat uns deutlich gemacht, wie essenziell der Luftverkehr ist.“

Internationales Reisen muss durch vereinheitlichte Regelungen erleichtert werden

Bei aller Freude, fordert ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel, endlich global-einheitliche Einreisebestimmungen festzulegen. „Der aktuelle Flickenteppich an Einreisebestimmungen sowohl innerhalb der Europäischen Union als auch darüber hinaus, lahmt die lang ersehnte Erholung. Untermauert werden sollte dies durch die Grundsätze des uneingeschränkten Reisens für Geimpfte und die Akzeptanz von Testprotokollen für diejenigen, die dies nicht sind.“

Digitalisierung und Vereinheitlichung der Nachweise unerlässlich

„Letztendlich wird ein vollständig digitalisierter globaler Standard für die Überprüfung des Gesundheitszustands unerlässlich sein, damit Flughäfen und Airlines das allmählich steigende Passagieraufkommen bewältigen können. Digitalisierte Nachweise ermöglichen eine Rückkehr zum Online-Check-In bei internationalen Flügen. Zudem bieten zusätzliche Digitalisierungsmöglichkeiten und biometrische Verfahren eine Perspektive zur Beschleunigung der Sicherheits- und Grenzkontrollen. Die Kontrolle des Gesundheitsstatus eines Passagiers über den digitalen Travel Pass oder andere Apps ist richtig und zeitsparend“, erklärt Beisel.

New York, Newark, Chicago und Washington unter den internationalen-Top-10-Zielen von Deutschland aus

Vor der Pandemie flogen jährlich über 10 Mio. Passagiere zwischen Deutschland und den USA. Im vergangenen Jahr brach das Aufkommen pandemiebedingt um 75 Prozent ein. Die gut 2 Mio. Passagiere zwischen Deutschland und den USA flogen fast ausschließlich im 1. Quartal 2020. Ab Mitte März 2020 waren Einreisen in die USA nur mit Ausnahmegenehmigungen möglich.

Wiederbelebung des US-Marktes entscheidend für wirtschaftlich beeinträchtigte Branche

Noch immer kämpfen Airlines, private Dienstleister, Behörden und Flughäfen mit den wirtschaftlichen Beeinträchtigungen durch die Coronapandemie – auch wenn die Berichte von vollen Terminals einen anderen Eindruck erwecken. Die Lage ist und bleibt angespannt. Im Vergleich zu 2019 liegt das Passagieraufkommen in der 42. KW bei 54,9%. Sprich es fehlt noch jeder zweite Passagier gegenüber dem Vor-Corona-Niveau. Damit liegen auch die Umsätze der Flughäfen aktuell bei der Hälfte des Vorkrisenniveaus. Die deutschen Flughäfen haben im Jahr 2020 2,1 Milliarden Euro an Vorsteuerverlusten hinnehmen müssen (nach 800 Millionen Euro Gewinn im Jahr 2019). Für das laufende Jahr 2021 prognostiziert der Flughafenverband ADV einen Verlust für alle deutschen Airports von 1,5 Milliarden Euro. Von einem kostendeckenden Flugbetrieb sind Airlines, Dienstleister und Flughäfen noch weit entfernt.

Bei der Planung sollten Flugreisende jeweils die entsprechenden aktuellen Einreise- und Quarantänevorschriften beachten. Die ADV empfiehlt sich vor der Einreise unter www.auswaertiges-amt.de über die aktuellen Bestimmungen zu informieren.

Über den Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) e.V.

Als ältester ziviler Luftfahrtverband in Deutschland vertritt die ADV – Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) – bereits seit 1947 die Interessen ihrer Mitglieder. Dabei arbeitet die ADV eng mit den Flughäfen in Österreich, der Schweiz und Ungarn zusammen.

Der Flughafenverband ADV setzt sich für einen wettbewerbsfähigen Luftverkehr und moderne, leistungsfähige Flughäfen in Deutschland ein. Das gute Miteinander von Anwohnern und Flughäfen ist der ADV ein besonderes Anliegen.

In allen rechtlichen und wirtschaftlichen Belangen ist die ADV der Berater und Partner von Wirtschaft, Politik und Regionen. Die Facharbeit umfasst zudem die Bereiche Luftsicherheit, Standortentwicklung, Flughafenbetrieb und Flughafeninfrastruktur, vernetzte Verkehrsplanung sowie den Umwelt- und Fluglärmschutz.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) e.V.
Friedrichstraße 79
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 310118-0
Telefax: +49 (30) 310118-90
http://www.adv.aero/

Ansprechpartner:
Isabelle Polders
Fachbereichsleiterin Verbandskommunikation, ADV-Pressesprecherin
Telefon: +49 (30) 310118-14
Fax: +49 (30) 310118-90
E-Mail: Polders@adv.aero
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel