„Was man nicht kennt, schützt man nicht“ – dieser Erfahrungswert gilt besonders für Reptilien und Amphibien. Fremdartige Tiere polarisieren: Manche Menschen finden sie unheimlich, andere nehmen gerade das Unbekannte als spannend, ästhetisch oder liebenswert wahr. „Als Halter eines Tieres, das bei uns nicht heimisch ist, erfährt man viel Neues über diese Tierart und ihren Lebensraum. Auch Kinder werden bei der Einrichtung eines Terrariums für den Artenschutz sensibilisiert“, ist Norbert Holthenrich, Präsident des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe (ZZF), überzeugt.

Zu den Exoten, den „nicht-heimischen Tieren“, zählen zwar auch die aus Südamerika stammenden Meerschweinchen und die in Australien heimischen Wellensittiche, aber diese werden kaum als fremdartig wahrgenommen – anders bei Nattern, Agamen oder Spinnen. Wer Reptilien, Lurche, Schlangen oder Insekten hält, kennt sich häufig gut mit der spezifischen Art aus. Laut einer von ZZF und Industrieverband Heimtierbedarf (IVH) in Auftrag gegebenen Studie haben sich fast 90 Prozent der Terrarienbesitzer vor dem Kauf sehr genau über die Bedürfnisse ihres Tieres informiert, etwa die Hälfte davon bei fachkundigen Beratern im Zoofachhandel mit Terraristikabteilung. Das ist auch wichtig, denn bei der Anschaffung von Terrarientieren müssen Heimtierhalter einiges über die Ansprüche der Tiere wissen. 

Bei der Auswahl das Tierwohl beachten

„Die Bedürfnisse des Tieres haben für uns immer Vorrang vor dem Bedürfnis der Menschen, ein bestimmtes Tier zu halten. Nicht alle Reptilien sind für ein Leben im Privathaushalt geeignet“, betont ZZF-Präsident Norbert Holthenrich. Der Verband hat deshalb in seinen „Heidelberger Beschlüssen“ auf einer „Negativliste“ Tiere aufgeführt, die er für die Heimtierhaltung nicht empfiehlt und die in Mitgliedsunternehmen nicht präsentiert werden dürfen. Dazu zählen beispielsweise Tiere, für die es keine geeignete Nahrung gibt oder auch Gifttiere. Ohne Fachkenntnisse können Giftschlangen wie Buschvipern, Bambusottern und Lanzenottern oder auch die schnellen Taipane und aggressive Giftspinnen und Skorpione ihre Halter schnell überfordern und schließlich sogar lebensgefährlich werden. 

In vielen Bundesländern dürfen Tiere, die aufgrund ihrer Größe, Kraft oder ihres Gifts für Menschen gefährlich sind, nur unter strengen Auflagen oder gar nicht gehalten werden. Zu den Vorschriften gehört meistens, dass die Halter nachweisen müssen, dass sie fachkundig und zuverlässig sind. 

Die Auflagen schmälern jedoch nicht die Möglichkeit, faszinierende Terrarientiere zu halten und genau das zu erleben, was 84 Prozent der Halter als Grund für die Anschaffung von Terrarientieren angeben: die Freude an der Beobachtung der Tiere. „Wenn Tierhalter in der Lage sind, für ein tiergerechtes Gehege, eine angemessene Temperatur und Luftfeuchtigkeit, richtiges Licht und geeignetes Futter zu sorgen, steht der Pflege von interessanten Echsen, Fröschen, Schildkröten sowie kleineren Schlangen nichts im Wege. Einige Arten wie Bartagamen oder der Leopardengecko werden sogar zahm und reagieren auf Menschen“, erklärt Norbert Holthenrich. Der Handel empfiehlt das erforderliche Equipment und stellt sogar betriebsfertige Terrarien zur Verfügung, die speziell für die Haltung bestimmter Tierarten ausgelegt sind. 

Artenschutz durch Kontrolle und Nachzuchten

Darüber hinaus sollten Tierfreunde vor der Anschaffung von Terrarientieren prüfen, ob das gewünschte Tier unter Artenschutz steht. Für Reptilienarten, die vom Aussterben bedroht und nur mit Ausnahmegenehmigung gehandelt werden dürfen, erhalten Tierhalter vom Fachhandel und von seriösen Züchtern einen Nachweis der legalen Herkunft, die so genannte CITES-Bescheinigung. CITES ist die “Convention on International Trade in Endangered Species of wild Fauna and Flora”, auch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) genannt, das die Bundesrepublik und 20 andere Staaten 1973 unterzeichnet haben. Sie wurde von der EU durch Verordnungen in geltendes Recht umgesetzt. 

Zoofachhändler informieren, ob das Tier bei der örtlichen Artenschutzbehörde gemeldet und mit einem artenschutzrechtlichen Kennzeichen versehen werden muss, was auch für viele in Deutschland nachgezüchtete Arten gilt. So gehört zum Beispiel die griechische Landschildkröte nach EU-Recht zu den am strengsten geschützten Arten und fällt unter das Handels- und Vermarktungsverbot. Für Nachzuchten mit einer Ausnahmegenehmigung gilt dieses Verbot aber nicht, so dass die beliebte Schildkrötenart gut als Heimtier gehalten werden kann und auch im Handel angeboten wird. Neben der Meldepflicht besteht eine Kennzeichnungspflicht: Schildkröten unter 500 Gramm werden regelmäßig fotografiert und können damit zweifelsfrei identifiziert werden, über 500 Gramm müssen sie mit einem Transponder als Artenschutzkennzeichen ausgestattet sein. Diese vergibt der ZZF im Auftrag des Bundesumweltministeriums und unterstützt damit den legalen Handel mit geschützten Tieren. 

Weiterführende Links:

  • In der Datenbank www.wisia.de des Bundesamts für Naturschutz finden Tierhalter Informationen darüber, unter welchen Schutzstatus ein bestimmtes Tier fällt. Wichtig für die Suche ist es, den lateinischen Namen der Art zu wissen. 
  • In der Anlage 6 des Bundesartenschutzgesetzes findet sich eine Liste aller Tiere, für die eine Kennzeichnungspflicht mit Ring oder Transponder besteht.
  • www.ringstelle.de Bestellung von artenschutzrechtlichen Kennzeichen
  • Mit den Heidelberger Beschlüssen verpflichten sich alle Mitgliedsunternehmen des ZZF unter anderem dazu, bestimmte Tierarten nicht zu präsentieren und zu verkaufen. Diese finden sich auf einer „Negativliste“: Die Negativliste der Tierarten ist unterteilt in einen Anhang A mit ungeeigneten Heimtierarten. Im Anhang B sind bedingt geeignete Heimtiere gelistet, die einen erhöhten Beratungsbedarf mit sich bringen und an die Halter hohe Ansprüche stellen. Sie sind in den Zoofachhandlungen mit einem roten Punkt versehen.
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