Wer im vorigen Jahr Lohnersatzleistungen erhalten hat, etwa Kurzarbeitergeld oder Entschädigungszahlungen, muss eine Steuererklärung abgeben.
Wer im Home-Office gearbeitet hat, kann eine Pauschale geltend machen.
Der Bund der Steuerzahler Hamburg bietet einen kostenlose Ratgeber an, die bei der Steuererklärung hilft.
Wer für das Jahr 2020 eine Steuererklärung abgeben muss, sollte jetzt loslegen: Am 1. November endet in diesem Jahr die wegen Corona verlängerte Abgabefrist.
„Durch die Pandemie sind mehr Menschen betroffen als sonst“, sagt Petra Ackmann, Vorsitzende des Bund der Steuerzahler in Hamburg.
Wer 2020 Kurzarbeitergeld von mehr als 410 Euro erhalten hat, muss eine Erklärung einreichen. Auch wer Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz erhalten hat, beispielsweise weil Schule oder Kindergarten geschlossen waren oder Quarantäne angeordnet wurde, muss eine Steuererklärung abgeben. Zwar sind Lohnersatzleistungen wie das Kurzarbeitergeld und Entschädigungszahlungen grundsätzlich steuerfrei, fallen aber unter den so genannten Progressionsvorbehalt. Sie erhöhen also den Steuersatz für das übrige Einkommen.
Viele Menschen haben im vergangenen Jahr im Home-Office gearbeitet. Sie können dafür eine Pauschale von bis zu 600 Euro geltend machen. Wurde die Arbeit im häuslichen Arbeitszimmer erledigt, können möglicherweise die Kosten für das Zimmer bei der Steuerklärung abgesetzt werden. Es lohnt sich also auch, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben. „Im Durchschnitt erhalten Steuerzahler bei einer Steuererstattung mehr als 1.000 Euro vom Finanzamt zurück“, sagt Petra Ackmann.
Praktische Hilfe beim Ausfüllen der Formulare bietet der BdSt-Ratgeber „Steuererklärung für Arbeitnehmer 2020“. Die Broschüre kann kostenlos beim Bund der Steuerzahler Hamburg bestellt werden. Telefonisch unter 040-33 06 63 oder via E-Mail an mail@steuerzahler-hamburg.de.
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