Im Herbst verwandelt das rot-braune Laub Gehwege in ein raschelndes Idyll. Regnet es aber, erlebt man auf den farbenfrohen Blättern eine wahre Rutschpartie. Schlittert jemand den glitschigen Spazierpfad entlang und fällt unglücklich, stellt sich die Frage: Wer haftet dann für dadurch verursachte Schäden, beispielsweise Verletzungen?

Sammelt sich das Laub auf den öffentlichen Straßen und Gehwegen, sind Kommunen in der Pflicht, die Blätter zu beseitigen. „Grenzen aber private Grundstücke an die Gehwege, springt die Räumpflicht auf die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer über. Sie sind dann im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht dazu verpflichtet, das Grundstück, Gehwege und Eingänge von Laub zu befreien. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach und rutscht eine Person deshalb auf dem Laub aus, kann sie von den Eigentümerinnen und Eigentümern Schadensersatz fordern“, erläutert Verbraucherschützerin Bianca Boss vom Bund der Versicherten e. V. (BdV).

Die Schadensersatzforderungen wegen verletzter Verkehrssicherungspflichten übernimmt die Privathaftpflichtversicherung. Da die Schadensansprüche v. a. bei Personenschäden sehr hoch sein können, zählt die Privathaftpflichtversicherung zu den wichtigsten privaten Versicherungsverträgen. Sie wehrt darüber hinaus auch unberechtigte Forderungen ab, gegebenenfalls vor Gericht. „Die Deckungssumme sollte mindestens 15 Millionen Euro pauschal für Sach-, Personen- und Vermögensschäden betragen. Nicht bei allen Haftpflichtverträgen, insbesondere bei älteren, ist dies der Fall. Versicherte sollten ihre Verträge gegebenenfalls anpassen lassen, damit im Schadenfall keine Deckungslücken entstehen“, so Boss.

Personen, die ihr Eigentum vermieten, sollten zusätzlich noch den Bedarf für eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung prüfen.

Warum der Bedarf für eine Privathaftpflichtversicherung vorrangig zu prüfen ist und worauf Versicherte bei Verträgen achten sollten, erfahren sie hier im Infoblatt.

Über Bund der Versicherten e. V.

Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) wurde 1982 gegründet und ist mit rund 45.000 Mitgliedern die einzige Organisation in Deutschland und Europa, die sich ausschließlich und unabhängig für die Rechte der Versicherten einsetzt. Somit ist er ein wichtiges politisches Gegengewicht zur Versicherungslobby. Mit Musterprozessen gegen Versicherer setzt der BdV die Rechte der Verbraucher*innen durch. Bundesministerien und Bundestag schätzen den Rat des BdV. Er ist präsent in Fernsehen, Radio, Print- und Online-Medien. Seine Mitglieder berät der BdV individuell und umfassend in allen Fragen rund um private Versicherungen. Cleverer Versicherungsschutz steht den BdV-Mitgliedern durch exklusive Gruppenverträge u. a. im Bereich der Privathaftpflicht- und Hausratversicherung zur Verfügung.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bund der Versicherten e. V.
Gasstr. 18 – Haus 4
22761 Hamburg
Telefon: +49 (40) 357373098
Telefax: +49 (40) 357373099
http://www.bundderversicherten.de

Ansprechpartner:
Bianca Boss
Pressekontakt
Telefon: +49 (40) 3573730-97
E-Mail: presse@bundderversicherten.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel