Zum herbstlichen Vergnügen gehört es auch, auf einem Stoppelfeld Drachen steigen zu lassen. Zunehmend ist dies zu einer sportlichen Freizeitgestaltung geworden. Vor allem Lenkdrachen erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Doch Vorsicht, der Spaß birgt Tücken und Gefahren, warnt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI). Ein entsprechender Versicherungsschutz für Schäden durch Drachen ist überaus wichtig.

Verletzt der Lenker beim Drachen steigen lassen andere Personen oder kommt es zu einem Sachschaden, ist der Verursacher gesetzlich verpflichtet, für den entstandenen Schaden aufzukommen. Im Extremfall kann dies zu schmerzhaften finanziellen Belastungen führen. Deshalb ist eine Privathaftpflichtversicherung unbedingt erforderlich. Sie übernimmt grundsätzlich die gesetzliche Haftpflicht für verursachte Schäden, die beim Lenken von Drachen verursacht wurden. Jedoch nur, wenn diese ohne Motoren und Treibsätze sind und nicht mehr als fünf Kilogramm Fluggewicht haben. "Dennoch empfiehlt es sich, den bestehenden Versicherungsvertrag zu überprüfen", so Siegfried Karle, Präsident der GVI.

Zudem gilt in Deutschland jeder Drache nach der Luftverkehrsordnung als Luftfahrzeug. Zu Flugplätzen ist zum Beispiel ein Abstand von drei Kilometern einzuhalten. Selbst der kleinste Papierdrachen unterliegen strengen Vorschriften, die beim Drachen steigen lassen, beachtet werden müssen. So sind beispielsweise nach der Luftverkehrsordnung nur Drachen mit einer 100 m langen Schnur erlaubt, um Gefahren zu vermeiden. Die Verwendung einer längeren Drachenschnur muss von der zuständigen Luftfahrtbehörde genehmigt werden. Darüber hinaus sollten Drachenfreunde die Nähe von Freileitungen oder Antennenanlagen wegen erhöhter Unfallgefahr meiden.

Die GVI bietet unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik "Gratis" einen kostenlosen "Versicherungs-Check " zur Überprüfung einer bestehenden Privathaftpflichtversicherung an. Auch können Sie die Reglungen zur Luftverkehrsordnung für das Drachen steigen lassen abrufen.

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